Das Merkzeichen H kann auch bei schweren psychischen Erkrankungen anerkannt werden, wenn tägliche Hilfe notwendig ist. Entscheidend ist der tatsächliche Hilfebedarf – nicht die Art der Erkrankung. Fachärztliche Nachweise, persönliche Aufzeichnungen und rechtliche Unterstützung erhöhen die Erfolgschancen im Antrags- oder Widerspruchsverfahren erheblich. Rechte frühzeitig nutzen lohnt sich.
Merkzeichen H bei psychischen Erkrankungen
