Die Umstände der Pandemie treffen Menschen, die von Hartz IV oder Sozialhilfe leben, in besonderem Maße. Dies gilt umso mehr, wenn Kinder betroffen sind.
Nun stellt sich ein neues Problem: Maskenpflicht.
Wer bezahlt die FFP2-Masken oder OP-Masken, die nun in einigen Alltags-Bereichen Pflicht sind ?
Im knappen Regelbedarf sind diese natürlich nicht berücksichtigt, niemand hat bei der Berechnung der Regelbedarfe mit einer derartigen Situation gerechnet.
Die Rechtslage ist unklar. Meines Erachtens besteht eine Aussicht, erhebliche Mehrkosten durch die Anschaffung von medizinischen Masken als laufenden Mehrbedarf gegenüber dem Jobcenter oder Sozialamt geltend zu machen.
Also: Antrag auf Kostenübernahme stellen, Quittungen der Masken-Käufe sammeln und monatlich bei der Behörde einreichen. Bei Ablehnung: Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.
Vielleicht überlegt sich der Gesetzgeber ja noch etwas. Hierzu ein ganz aktueller Artikel des Spiegel-Online:
Und hier noch ein Link zu einem lesenswerten Kommentar aus dem Spiegel: Die Zwei-Masken-Gesellschaft…