Schöne Post vom Jobcenter.

Eine Bedarfsgemeinschaft sollte im Rahmen einer endgültigen Leistungsfestsetzung ca. 1300 € an das Jobcenter zurückzahlen und erhielt entsprechende Erstattungsbescheide, gegen die wir Widerspruch erhoben haben.

Ergebnis des Widerspruchsverfahrens: die Bedarfsgemeinschaft muss nichts an das Jobcenter zurückzahlen, sondern erhält ihrerseits vom Jobcenter noch eine Nachzahlung von fast 1400 €.

So kann’s gehen. Da hat das Jobcenter also knapp daneben gelegen.

Die Prüfung von Jobcenter-Bescheiden kann sich lohnen.

Wenn aus einer Jobcenter-Forderung ein Gewinn wird…