Das Merkzeichen aG wird nur bei außergewöhnlich schweren Mobilitätseinschränkungen vergeben. Voraussetzung ist eine dauerhafte Gehbehinderung mit einem GdB von mindestens 80. Eine genaue medizinische Dokumentation ist entscheidend. Das Merkzeichen ermöglicht wichtige Nachteilsausgleiche wie Parkerleichterungen, steuerliche Vorteile und Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr für schwerbehinderte Menschen.
Voraussetzung Merkzeichen aG
