Kürzlich: mündliche Verhandlung vor dem Sozialgericht Kassel in einer Jobcenter-Angelegenheit.

Auch wenn natürlich im alten Gerichtsgebäude die Temperaturen sehr hoch sind, empfand ich den Gerichtssaal fast als Abkühlung. Kein Wunder bei den 33 Grad, die ich derzeit den ganzen Tag im Büro habe und nach dem Fußweg zum Gericht in der prallen Mittagssonne.

Das Gericht bot mir an, ausnahmsweise auf das Tragen der Robe zu verzichten. Da sage ich natürlich nicht nein. 😎

Der Termin verlief auch erfolgreich. Das Gericht verurteilte das Jobcenter, einen Sanktionsbescheid aufzuheben. Der Mandant hatte eine schriftliche Einladung zu einem Meldetermin nicht erhalten und dann wegen eines „Meldeversäumnisses“ (Nichterscheinen zu diesem Termin) eine Kürzung der Leistungen erhalten.

Wie soll man einer Einladung zu einem Termin folgen, von dem man gar nichts weiß ?🤔

Das Jobcenter verwies darauf, die Einladung mit einer sog. Postzustellungsurkunde verschickt zu haben, womit der Zugang beim Mandanten nachgewiesen sei. Tatsächlich gibt es eine solche Urkunde in der Akte, die aber nur den Namen und das Aktenzeichen des Mandanten enthält, nicht jedoch die konkrete Bezeichnung der hiermit (angeblich) versendeten Einladung.

Dies reichte dem Gericht nicht als Nachweis dafür aus, dass der Mandant die Einladung tatsächlich erhalten hatte. Denn in dieser Zeit hatte das Jobcenter zahlreiche Schreiben und Einladungen an den Mandanten verschickt und auch ansonsten ging in der Jobcenter-Verwaltungsakte so einiges durcheinander. Es konnte somit nicht sicher festgestellt werden, dass der Mandant genau diese eine streitige Einladung wirklich erhalten hatte.

Aus dem Anwalts-Alltag: Sozialgericht hebt Jobcenter-Sanktion auf