Die Jobcenter setzen noch immer nicht die seit 2016 bestehenden Neuregelungen zur Anrechnung von Einkommen richtig um. Die Einzelheiten würden hier zu weit führen. Jedoch ist es so, dass bereits der Wortlaut des Gesetzes deutlich macht, wie die Einkommensanrechnung zu erfolgen hat. Ferner erging im Juli 2019 ein Urteil des Bundessozialgerichts, das diese Art und Weise der Einkommensanrechnung deutlich bestätigt. Hieran müssen sich sämtliche Sozialgerichte in ihren Urteilen auch halten. Das Urteil des Bundessozialgerichts ist eine Grundsatzentscheidung.
 
Das Jobcenter interessiert das nicht. Es setzt diese Rechtsprechung noch immer nicht um, so dass in diesen Fällen also nur der Klageweg zum Sozialgericht bleibt.
 
In einem solchen Klageverfahren bekomme ich heute die Klageerwiderung auf den Tisch, in der es wörtlich heißt:
 
“Hinsichtlich der Einkommensverteilung ist dem Beklagten (Ergänzung: also dem Jobcenter) sowohl der Gesetzestext als auch das Urteil des BSG vom 11.07.2019 bekannt. Der Beklagte hält dieses Urteil jedoch für falsch.”
 
Ferner weist das Jobcenter in dieser Klageerwiderung darauf hin, dass doch die fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit einen anderen Inhalt hätten.
 
Zusammengefasst: sowohl die internen Arbeitsanweisungen der Arbeitsagentur als auch die ausführenden Jobcenter weigern sich, einen deutlichen Gesetzestext und die hierzu ergangene grundsätzliche Rechtsprechung des Bundessozialgerichts umzusetzen und agieren somit bewusst rechtswidrig zum Nachteil der Leistungsberechtigten.
 
Man muss sich dies einmal auf der Zunge zergehen lassen: das Bundessozialgericht klärt eine streitige Rechtsfrage durch ein Grundsatzurteil. Eine Behörde, die existenzsichernde Leistungen nach geltendem Recht zur Verfügung stellen soll, akzeptiert diese höchstrichterliche Klärung einfach nicht, weil sie den Inhalt für falsch hält. Nach dem Motto, es ist uns doch egal, was das Bundessozialgericht sagt, wir machen sowieso, was wir für richtig halten.
 
Die Bewertung überlasse ich jedem selbst…
Untragbares Jobcenter-Verwaltungshandeln Teil 2: