Zur Frage der Übernahme von Mietschulden als Darlehen durch das Jobcenter hat das Bundessozialgericht am 13.07.2022 zu dem Aktenzeichen B7/14 AS 52/21 R eine interessante neue Entscheidung getroffen.
Zur Übernahme von Mietschulden durch das Jobcenter ist nach dieser Entscheidung kein förmlicher Antrag nötig. Als Antrag ist es insoweit ausreichend, dass das Jobcenter von der Notlage in Form der Mietschulden wusste. Darüber hinaus hat das BSG entschieden, dass der Anspruch auf ein Darlehen des Jobcenter nicht automatisch verloren geht, wenn Bekannte zunächst privat aushelfen.
In dem entschiedenen Fall hatte der Kläger wegen Mietrückständen eine Wohnungskündigung erhalten. Dies wurde dem Jobcenter auch mitgeteilt, wenn auch nicht ausdrücklich mit einem förmlichen Antrag auf Mietschuldenübernahme.
Bekannte des Klägers sprangen zunächst mit einem Privatdarlehen ein, sodass die Mietrückstände beglichen werden konnten und die Kündigung des Mietverhältnisses zurückgenommen wurde.
Das Jobcenter verweigerte dann die Gewährung eines Darlehens zur Übernahme der Mietschulden, da ja bereits die Bekannten des Klägers die Mittel für die Begleichung der Miete zur Verfügung gestellt hätten und auch keine Wohnungslosigkeit mehr drohe.
Hierzu hat das Bundessozialgericht zum einen mitgeteilt, eine drohende Wohnungslosigkeit sei keine zwingende Voraussetzung für ein Mietdarlehen des Jobcenter. Ferner könne ein Darlehensanspruch auch dann bestehen, wenn die Wohnungskündigung durch private Hilfe abgewendet werden konnte.
Hierfür sei es entscheidend, dass das Jobcenter von der Notlage wusste und noch vor der Auszahlung des privaten Darlehens über ein Jobcenter-Darlehen hätte entscheiden können. Ein förmlicher Antrag auf Übernahme der Mietschulden durch das Jobcenter sei hierfür nicht erforderlich. Schon nach Erhalt der Information hinsichtlich der drohenden Wohnungskündigung hätte das Jobcenter von Amts wegen die Gewährung eines Darlehens prüfen müssen.
Sollten Sie in eine derartige Situation der drohenden Wohnungskündigung durch Mietschulden geraten, so lassen Sie sich unbedingt rechtlich beraten.