Das hebt die durch Zahnweh und Unwetter etwas getrübte Laune !

Innerhalb von zwei Tagen gleich drei Anerkenntnisse des Versorgungsamtes (Niedersächsisches Landesamt) in Klageverfahren vor dem Sozialgericht Hannover erhalten und eben aus der elektronischen Post gefischt.

1) Herabsenkung des Behindertengrades von 50 auf 40 (=Entzug der Schwerbehinderteneigenschaft) und Entziehung des Merkzeichens H (Hilflosigkeit) bei einem minderjährigen Diabetiker wegen angeblicher Besserung→ Bescheid aufgehoben, alles bleibt beim Alten → check !

2) Kampf um die Erhöhung des GdB von 40 auf 50 (Erreichen der Schwerbehinderteneigenschaft und somit zwei Jahre früherer Renteneintritt) → GdB 50 wird nun anerkannt → check !

3) Herabsenkung des GdB von 80 auf 30 nach Ablauf der Heilungsbewährungszeit einer Krebserkrankung. Wir wollten erreichen, dass zumindest die Schwerbehinderung mit GdB 50 erhalten bleibt → Anerkenntnis → check !

Läuft, würde ich sagen. Besonders erstaunlich: in zwei der drei Verfahren war nicht einmal ein Sachverständigengutachten nötig.

Was ich sagen will, auch wenn ich mich damit wiederhole: geben Sie nicht zu früh auf ! Kämpfen Sie um Ihr Recht, sofern ein Funken Erfolgsaussicht besteht. Es lohnt sich häufig.

Erfolgreich gegen das Versorgungsamt. Kämpfen kann sich lohnen !
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