Ich habe die gerade eben erfolgte Urteilsverkündung nun einmal gehört und versuche, ein paar Punkte vorläufig (und ohne Gewähr, ob ich alles richtig verstanden habe) teilweise zusammenzufassen:

-Grundsätzlich sind Sanktionen in Ordnung, jedenfalls bis 30%
-Sanktionen von 60% oder gar 100% sind verfassungswidrig
-über die Sanktionen für unter 25jährige wurde NICHT entschieden
-die starre Dauer von drei Monaten ist verfassungswidrig
-Umstände des Einzelfalles müssen jeweils berücksichtigt werden (Ermessen ?)
-Gesetzgeber muss die Sanktions-Gesetze neu regeln
-bis dahin gelten Übergangsregelungen, die ich so verstanden habe, dass bereits jetzt schon alles über 30% rechtswidrig ist und eine Einzelfallbetrachtung erforderlich ist.

Also: Gesetzgeber darf die Leistungen an Bedingungen knüpfen, aber die Sanktionen dürfen nicht über 30% sein und es muss eine Einzelfallprüfung erfolgen.

Dies nur in aller Kürze, absolut ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es bleibt das 75seitige Urteil abzuwarten und auszuwerten.

Bundesverfassungsgericht: Hartz-IV-Sanktionen teilweise verfassungswidrig !