Bereits vor einiger Zeit hatte das Sozialgericht Kassel entschieden, dass die vom Schwalm-Éder-Kreis im Bereich der Jobcenter-Leistungen und der Sozialhilfe verwendeten Mietobergrenzen unzulässig sind. Die Behörden wurden vom Sozialgericht Kassel in verschiedenen Verfahren dazu verurteilt, die Mieten zumindest auf Basis der Werte der Wohngeldtabelle +10 % zu gewähren.

Gegen diese Urteile hatte das Jobcenter Schwalm-Eder Berufung zum Hessischen Landessozialgericht eingelegt.

Nach längerer Verfahrensdauer hat das Jobcenter Schwalm-Eder nunmehr in verschiedenen Verfahren die Berufungen zurückgenommen, sodass die Urteile des Sozialgerichts Kassel rechtskräftig sind. Der Schwalm-Éder-Kreis hat nun also offenbar akzeptiert, dass die verwendeten Mietobergrenzen nicht haltbar sind.

Für die konkret betroffenen Mandanten der von hier geführten Verfahren erfolgt die jeweilige Nachzahlung passend zum Weihnachtsfest.

Es bleibt nun abzuwarten, wie der Schwalm-Éder-Kreis zukünftig mit seinen Mietobergrenzen verfahren wird. Ich kann nur jedem Betroffenen empfehlen, seinen Leistungsbescheid hinsichtlich der Unterkunftskosten zu prüfen bzw. überprüfen zu lassen.

Mietobergrenzen im Schwalm-Eder-Kreis unzulässig