Neues aus dem SGB II-Bereich (Jobcenter-Leistungen):

Die Corona-Sonderregelung des § 67 SGB II (vereinfachter Zugang zur Grundsicherung) wird bis 31.12.2022 verlängert.

Dies bedeutet unter anderem, dass Jobcenter-Leistungsberechtigte die Kosten für ihre Wohnung vollständig erstattet erhalten, auch wenn diese Kosten über den üblichen Mietobergrenzen liegen, die Wohnung also eigentlich zu teuer ist. Voraussetzung ist vereinfacht gesagt, dass das Jobcenter die Miete bis zum 01.03.2020 auch schon komplett übernommen hatte oder der Leistungsbezug erst später begann.

Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung bis 31.12.2022 verlängert