Eines der umstrittensten Themen im Bereich der Jobcenter– und Sozialhilfe-Leistungen ist die Frage, wie hoch die Miete der Wohnung sein darf, damit sie vom Amt vollständig übernommen wird. Hierbei geht es immer um den schwierigen Begriff der “Angemessenheit“.
 
Auch der Landkreis Kassel hat über ein Sachverständigengutachten ein Konzept entwickelt und hieraus seine Mietobergrenzen hergeleitet, die bei jedem Leistungsempfänger verwendet werden. Ob diese Mietobergrenzen rechtmäßig sind, ist allerdings höchst umstritten.
 
Es laufen hierzu derzeit einige Verfahren beim Sozialgericht Kassel. Ein Urteil gibt es bisher noch nicht. Dies wird wohl auch noch zumindest bis Ende des Jahres dauern.
 
Denn in einem der Verfahren hat das Gericht dem Jobcenter des Landkreises Kassel nun die Gelegenheit eingeräumt, innerhalb einiger Monate das Konzept zu überarbeiten und ein gegebenenfalls korrigiertes Konzept zur Beurteilung vorzulegen.
 
Es spricht derzeit einiges dafür, dass die aktuell verwendeten Mietobergrenzen rechtlich nicht haltbar sind und tatsächlich ein höherer Anspruch für die Leistungsberechtigten bestehen könnte.
 
Achtung: von diesen eventuell höheren Ansprüchen kann nur derjenige profitieren, der gegebenenfalls rechtzeitig Rechtsmittel gegen seinen Bewilligungsbescheid hinsichtlich der Unterkunftskosten eingelegt hat.
Neues zu den Mietobergrenzen im Landkreis Kassel