Ein Beitrag von Rechtsanwältin Lena Scholten-Schminke – in unserer Kanzlei zuständig für die Eingliederungshilfe. Die kurze Antwort: Nicht in dieser Pauschalität. Richtig ist, dass die Schule für Unterricht und sonderpädagogische Förderung verantwortlich ist. Daraus folgt aber nicht, dass die Eingliederungshilfe
Schulbegleitung: Ist das vorrangig Aufgabe der Schule?

