Person mit Anwalt vor Sozialgerichtsgebäude - Klage auf Erwerbsminderungsrente

Ihr Widerspruch gegen die Ablehnung der Erwerbsminderungsrente wurde zurückgewiesen. Der Widerspruchsbescheid liegt vor Ihnen – und mit ihm die Frage: Was nun?

Die Antwort: Sie können Klage beim Sozialgericht erheben. Als Fachanwalt für Sozialrecht mit Kanzleien in Kassel und Hannover vertrete ich Mandanten bundesweit in Klageverfahren auf Erwerbsminderungsrente. In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen, wie das Verfahren abläuft, wie lange es dauert und welche Erfolgsaussichten Sie haben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Klagefrist beträgt einen Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheids
  • Die Verfahrensdauer variiert stark – je nach Gericht und Verfahrensverlauf
  • Viele Verfahren enden durch Anerkenntnis oder Vergleich – ganz ohne Urteil
  • Ein vom Gericht bestelltes Gutachten kann den Ausgang entscheidend beeinflussen
  • Fachanwaltliche Unterstützung erhöht die Erfolgsaussichten erheblich

Widerspruch abgelehnt – Warum die Klage beim Sozialgericht oft der richtige Weg ist

Eine Ablehnung im Widerspruchsverfahren bedeutet keineswegs, dass Ihr Anspruch auf Erwerbsminderungsrente nicht berechtigt ist. In meiner täglichen Praxis erlebe ich regelmäßig, dass erst das Klageverfahren die notwendige Aufklärung bringt.

Der entscheidende Unterschied: Im Klageverfahren wird ein medizinisches Gutachten durch einen vom Gericht bestellten Sachverständigen erstellt. Zwar sind auch die Gutachter, die für die Rentenversicherung tätig werden, formal zur Unabhängigkeit verpflichtet. In der Praxis zeigt sich jedoch häufig ein anderes Bild: Gutachten der Rentenversicherung sind oft oberflächlich und zu Lasten der Betroffenen fehlerhaft. Gerichtsgutachter hingegen nehmen sich in der Regel mehr Zeit für eine gründliche Untersuchung und Bewertung.

Viele Mandanten fragen mich: „Lohnt sich eine Klage auf Erwerbsminderungsrente überhaupt?“ Meine Erfahrung zeigt: In gut vorbereiteten Fällen sind die Erfolgsaussichten vor dem Sozialgericht deutlich besser, als viele Betroffene vermuten.

Rechtliche Grundlagen der Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente ist in § 43 SGB VI geregelt. Anspruch hat, wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, mindestens sechs Stunden täglich zu arbeiten. Bei einer Leistungsfähigkeit von unter drei Stunden besteht Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente, bei drei bis unter sechs Stunden auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente. In manchen Fällen kann auch bei einer nur teilweisen Erwerbsminderung eine volle Rente gezahlt werden – nämlich dann, wenn Ihnen kein leidensgerechter Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung steht (sog. Arbeitsmarktrente).

Wichtig zu wissen: Maßstab ist dabei jede Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt – nicht etwa der erlernte Beruf oder die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Entscheidend ist allein, ob Sie noch irgendeine Arbeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes verrichten können.

Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung sowie in meinem Beitrag „Wann bekomme ich Erwerbsminderungsrente?“.

Ablauf des Klageverfahrens beim Sozialgericht

Das Klageverfahren auf Erwerbsminderungsrente folgt einem strukturierten Ablauf. Hier erkläre ich Ihnen die einzelnen Phasen:

1. Klageerhebung – Frist wahren

Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids beim zuständigen Sozialgericht eingereicht werden. Diese Frist ist zwingend einzuhalten – wird sie versäumt, ist die Entscheidung bestandskräftig.

Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Rechtsantragsstelle des Sozialgerichts erhoben werden. Als Anwalt habe ich zudem die Möglichkeit, die Klage über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) formgerecht und praktisch in Echtzeit an das Gericht zu übermitteln.

Wichtig zu wissen: Bei der Klageerhebung geht es zunächst nur darum, die Frist zu wahren und die erforderlichen Daten an das Gericht zu übermitteln – also Ihre Personalien, den angegriffenen Bescheid und das Klageziel. Eine inhaltliche Begründung ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht erforderlich.

In meiner Praxis beantrage ich bei der Klageerhebung regelmäßig Akteneinsicht in die Verwaltungsakte der Rentenversicherung. Erst auf Grundlage der vollständigen Akte kann ich die Klagebegründung fundiert vorbereiten und gezielt auf die Schwachstellen der Ablehnungsentscheidung eingehen.

2. Klagebegründung und Erwiderung

Nach Eingang der Klage und Einsicht in die Verwaltungsakte wird der Sachverhalt durch Schriftsätze vorgetragen. Als Ihr Anwalt fertige ich eine ausführliche Klagebegründung, in der ich darlege, warum die Ablehnung rechtswidrig ist und welche gesundheitlichen Einschränkungen Ihre Erwerbsfähigkeit mindern.

Die Rentenversicherung erhält Gelegenheit zur Erwiderung. In dieser Phase analysiere ich die Argumentation der Gegenseite genau und reagiere bei Bedarf mit weiteren Schriftsätzen. Oft zeigen sich hier bereits Schwachstellen in der Position der Rentenversicherung.

3. Sachverhaltsaufklärung durch das Gericht

Das Sozialgericht ist verpflichtet, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären. Dies geschieht in der Regel in mehreren Schritten:

Einholung von Befundberichten

Zunächst holt das Gericht Befundberichte bei Ihren behandelnden Ärzten und Therapeuten ein. Diese Berichte geben dem Gericht einen ersten umfassenden Überblick über Ihre Erkrankungen, den bisherigen Behandlungsverlauf und die ärztlichen Einschätzungen zu Ihrer Leistungsfähigkeit. Für Sie bedeutet das: Je besser Ihre Ärzte Ihre Einschränkungen dokumentiert haben, desto günstiger ist Ihre Ausgangslage.

Theoretisch kann die Rentenversicherung bereits nach Vorliegen der Befundberichte einlenken und die Rente bewilligen – allerdings ist dies eher selten der Fall. In den meisten Verfahren wird ein Gerichtsgutachten eingeholt.

Einholung eines Gerichtsgutachtens

Auf Basis der Befundberichte entscheidet das Gericht, ob und welche medizinischen Sachverständigengutachten erforderlich sind. Der Gutachter wird vom Gericht bestellt, untersucht Sie persönlich und bewertet Ihre Leistungsfähigkeit. Dies ist der Kernpunkt des Verfahrens – denn Gerichtsgutachter nehmen sich erfahrungsgemäß deutlich mehr Zeit für eine gründliche Begutachtung als die von der Rentenversicherung beauftragten Ärzte.

4. Verfahrensabschluss – verschiedene Möglichkeiten

Viele Mandanten sind überrascht zu hören, dass ein Großteil der Klageverfahren auf Erwerbsminderungsrente gar nicht durch ein streitiges Urteil nach mündlicher Verhandlung beendet wird. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie ein Verfahren enden kann:

Anerkenntnis durch die Rentenversicherung

Bestätigt ein Gerichtsgutachten die Erwerbsminderung, besteht berechtigte Hoffnung, dass die Rentenversicherung den Anspruch anerkennt – auch ohne Urteil. Die Rentenversicherung erklärt dann, dass sie die Rente bewilligt. Das Verfahren endet, Sie erhalten Ihre Rente.

Vergleich

Ein Vergleich ist eine Einigung zwischen beiden Seiten – etwa auf die Bewilligung einer befristeten Rente oder auf einen bestimmten Rentenbeginn. Mit dem Vergleich ist das Verfahren abgeschlossen.

Mündliche Verhandlung und Urteil

Wenn sich die Parteien nicht einigen können oder das Gutachtenergebnis umstritten bleibt, kommt es zur mündlichen Verhandlung. Hier werden die Beteiligten angehört, und der Vorsitzende Richter erörtert den Sachverhalt. Die Verhandlung endet dann mit einem Urteil.

Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

Das Gericht kann auch ohne mündliche Verhandlung entscheiden. Dies geschieht entweder durch ein Urteil ohne mündliche Verhandlung (wenn beide Parteien zustimmen) oder durch einen sogenannten Gerichtsbescheid. Ein Gerichtsbescheid ist eine vereinfachte Entscheidungsform, die das Gericht bei einfach gelagerten Fällen wählen kann.

Klagerücknahme

In manchen Fällen kann auch eine Klagerücknahme in Betracht kommen. Dies ist allerdings nur dann eine sinnvolle Option, wenn die eingeholten Gutachten negativ ausgefallen sind und keinerlei Ansatzpunkte für eine fundierte Kritik an den Gutachten bestehen. Eine Klagerücknahme sollte stets sorgfältig abgewogen werden.

Meine Erfahrung: Wenn ein Gerichtsgutachten die Erwerbsminderung klar bestätigt, lenkt die Rentenversicherung in vielen Fällen ein. Ein streitiges Urteil ist dann gar nicht mehr nötig.

Was tun bei einem ungünstigen Gerichtsgutachten?

Ein negatives Gutachten ist nicht das Ende – und genau hier zeigt sich der besondere Wert anwaltlicher Vertretung. Die eingehende Prüfung und kritische Analyse von Gutachten gehört zu meinen Kernaufgaben als Fachanwalt für Sozialrecht.

Kein Gutachten ist unfehlbar. Häufig finden sich bei genauer Analyse Unstimmigkeiten, nicht berücksichtigte Befunde oder methodische Mängel. Diese Schwachstellen aufzudecken und dem Gericht überzeugend darzulegen, kann den Ausgang des Verfahrens entscheidend beeinflussen.

Folgende Möglichkeiten bestehen:

  1. Schriftliche Stellungnahme: Ich analysiere das Gutachten auf Mängel und Widersprüche, weise das Gericht auf nicht berücksichtigte Befunde hin und stelle ergänzende Fragen an den Sachverständigen.
  2. Mündliche Anhörung des Gutachters: In der Verhandlung kann der Gutachter gezielt zu kritischen Punkten befragt werden. Diese Möglichkeit wird in der Praxis allerdings nur sehr selten vom Gericht durchgeführt.
  3. Neue medizinische Befunde: Aktuelle Behandlungsberichte oder neue Diagnosen können das Gutachten relativieren und eine erneute Begutachtung rechtfertigen.

Das Gutachten nach § 109 SGG – Ihr Recht auf einen eigenen Gutachter

Als Kläger haben Sie das Recht, die Einholung eines Gutachtens durch einen Arzt Ihres Vertrauens zu beantragen (§ 109 SGG). Diese Möglichkeit kommt jedoch erst dann in Betracht, wenn das Gericht seine eigene Sachverhaltsermittlung als abgeschlossen ansieht – also typischerweise, wenn bereits ein oder mehrere Gerichtsgutachten vorliegen und das Gericht keine weiteren Ermittlungen mehr plant.

Ein solcher Antrag kann sinnvoll sein, wenn die bisherigen Gutachten negativ ausgefallen sind und Sie der Überzeugung sind, dass ein anderer Gutachter zu einer günstigeren Einschätzung gelangen würde. Allerdings müssen Sie die Kosten für dieses Gutachten selbst tragen – anders als bei den vom Gericht von Amts wegen beauftragten Gutachtern.

Wichtiger Hinweis: Es ist häufig taktisch unklug, einen Antrag nach § 109 SGG bereits in der ersten Instanz zu stellen. Denn diese Möglichkeit besteht in der Regel nur einmal im gesamten Verfahren – also über alle Instanzen hinweg. Wird der Antrag zu früh gestellt, steht er in einem möglichen Berufungsverfahren nicht mehr zur Verfügung. Die Entscheidung über den richtigen Zeitpunkt erfordert anwaltliche Erfahrung und strategisches Geschick.

Gerade bei negativen Gutachten macht sich anwaltliche Expertise bezahlt. Während Laien oft nicht wissen, wie sie mit einem ungünstigen Gutachten umgehen sollen, kenne ich die typischen Fehlerquellen und weiß, welche Argumente bei Gericht Gehör finden. Übrigens: Auch bei psychischen Erkrankungen gelten diese Grundsätze – gerade hier werden Einschränkungen häufig unterschätzt.

Wie lange dauert eine Klage auf Erwerbsminderungsrente beim Sozialgericht?

Eine der häufigsten Fragen meiner Mandanten betrifft die Verfahrensdauer. Hier muss ich ehrlich sein: Eine verlässliche Prognose ist kaum möglich. Die Dauer hängt von vielen Faktoren ab und kann von Fall zu Fall erheblich variieren.

Einflussfaktoren auf die Verfahrensdauer:

  • Verfahrensverlauf: Wie viele Gutachten sind erforderlich? Gibt es Streit über die Gutachtenergebnisse? Kommt es zu einem Vergleich oder muss das Gericht entscheiden?
  • Auslastung des Gerichts: Die Arbeitsbelastung unterscheidet sich von Sozialgericht zu Sozialgericht teilweise erheblich.
  • Verfügbarkeit von Gutachtern: Wartezeiten auf Gutachtertermine können mehrere Monate betragen.
  • Komplexität des Falls: Bei mehreren Erkrankungen oder unklarer Befundlage dauert die Aufklärung länger.

Als grobe Orientierung – ohne Gewähr – können folgende Zeiträume dienen:

  • Einfache Verfahren: 8 bis 12 Monate (ein Gutachten ausreichend, Anerkenntnis oder Vergleich)
  • Durchschnittliche Verfahren: 12 bis 18 Monate
  • Komplexe Verfahren: 18 bis 24 Monate oder länger (mehrere Gutachten, streitige Verhandlung)

Diese Angaben sind ausdrücklich nur Richtwerte. Ich habe Verfahren erlebt, die in wenigen Monaten abgeschlossen waren, und andere, die sich über Jahre hinzogen.

Wichtig: Dauert das Verfahren übermäßig lange, besteht die Möglichkeit einer Verzögerungsrüge nach § 198 GVG. Eine solche Rüge kommt allerdings nur in Betracht, wenn das Gericht über längere Zeiträume untätig bleibt und keine Verfahrensschritte veranlasst. Dauert ein Verfahren lang, weil viel aufgeklärt werden muss – etwa weil mehrere Gutachten eingeholt werden – ist eine Verzögerungsrüge nicht begründet. Die Rüge muss erhoben werden, um spätere Entschädigungsansprüche wegen überlanger Verfahrensdauer geltend machen zu können.

Welche Kosten entstehen bei einer Klage auf Erwerbsminderungsrente?

Zunächst die gute Nachricht: Für das Verfahren vor dem Sozialgericht fallen keine Gerichtskosten an (§ 183 SGG). Unabhängig davon, ob Sie gewinnen oder verlieren – Gerichtsgebühren müssen Sie nicht zahlen.

Anwaltskosten

Für die anwaltliche Vertretung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Einen Überblick finden Sie auch auf meiner Seite zu den Kosten:

  • Rechtsschutzversicherung: Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für sozialrechtliche Verfahren. Allerdings erstatten sie nur die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Da diese Beträge den tatsächlichen Aufwand häufig nicht abdecken, kann auch bei bestehender Rechtsschutzversicherung der Abschluss einer ergänzenden Vergütungsvereinbarung in Betracht kommen.
  • Prozesskostenhilfe: Bei geringem Einkommen und Erfolgsaussichten übernimmt der Staat die Anwaltskosten. Mehr dazu erfahren Sie auf meiner Seite zur Prozesskostenhilfe.
  • Selbstzahler: Die gesetzlichen RVG-Gebühren für sozialrechtliche Verfahren sind so niedrig bemessen, dass sie den tatsächlichen Aufwand in der Regel nicht abdecken. Deshalb wird eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen, die eine angemessene Vergütung sicherstellt.

Transparenz ist mir wichtig: Die Frage der Kosten sollte kein Hinderungsgrund sein, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Etwaige zusätzliche Kosten bleiben stets in einem angemessenen Rahmen und werden vor der Beauftragung transparent im Rahmen einer Erstberatung besprochen. So wissen Sie von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen.

Bei Erfolg: Gewinnen Sie den Prozess, muss die Rentenversicherung Ihre notwendigen Anwaltskosten erstatten – allerdings nur im Rahmen der gesetzlichen RVG-Gebühren.

Erfolgsaussichten einer Klage auf Erwerbsminderungsrente

Die Erfolgsaussichten hängen von verschiedenen Faktoren ab:

Faktoren, die Ihre Chancen verbessern

  • Umfassende und aktuelle medizinische Dokumentation
  • Klare Diagnosen mit nachweisbaren Funktionseinschränkungen
  • Stimmiges Gesamtbild aus Befunden, Therapieberichten und Alltagsbeschreibung
  • Behandelnde Ärzte, die Ihre Einschränkungen klar dokumentieren
  • Fachanwaltliche Begleitung durch alle Verfahrensphasen

Faktoren, die Ihre Chancen mindern

  • Lückenhafte Behandlungsdokumentation
  • Widersprüchliche Angaben zu Ihren Einschränkungen
  • Fehlende fachärztliche Anbindung
  • Nur subjektive Beschwerden ohne objektive Befunde

Berufung bei negativer Entscheidung

Verlieren Sie vor dem Sozialgericht, ist das Verfahren noch nicht beendet. Gegen die Entscheidung können Sie Berufung beim Landessozialgericht einlegen. Das Bundessozialgericht als höchste Instanz kommt nur bei grundsätzlichen Rechtsfragen in Betracht.

Dies gilt unabhängig davon, ob das Sozialgericht durch Urteil nach mündlicher Verhandlung, durch Urteil ohne mündliche Verhandlung oder durch Gerichtsbescheid entschieden hat. In allen Fällen steht der unterlegenen Partei der Weg in die Berufung offen.

Die Berufungsfrist beträgt einen Monat nach Zustellung der vollständigen Entscheidung. Im Berufungsverfahren wird der Fall erneut vollständig geprüft – es können neue Gutachten eingeholt und weitere Beweise erhoben werden.

Praktische Tipps für Ihr Klageverfahren

  1. Frist beachten: Die Klagefrist von einem Monat ist zwingend. Notieren Sie sich das Datum der Zustellung.
  2. Dokumentation fortführen: Sammeln Sie weiterhin alle Befunde, Arztbriefe und Therapieberichte.
  3. Behandlung fortsetzen: Bleiben Sie in ärztlicher Behandlung – Behandlungslücken wirken sich negativ aus.
  4. Gutachtertermin ernst nehmen: Bereiten Sie sich auf die Begutachtung vor und schildern Sie Ihre Beschwerden ehrlich und vollständig.
  5. Rechtliche Unterstützung: Ein Fachanwalt für Sozialrecht kennt die Fallstricke und kann Ihre Chancen deutlich verbessern.
  6. Geduld bewahren: Sozialgerichtsverfahren dauern. Bleiben Sie dran, auch wenn es länger dauert.

Warum Sie einen Fachanwalt für Sozialrecht beauftragen sollten

Ein Klageverfahren vor dem Sozialgericht ist komplex. Als Fachanwalt für Sozialrecht bringe ich die notwendige Erfahrung mit:

  • Ich kenne die Argumentationsmuster der Rentenversicherung und weiß, wie man ihnen begegnet
  • Ich bereite Sie optimal auf die Begutachtung vor
  • Ich analysiere Gutachten kritisch und decke Schwachstellen auf – eine meiner wichtigsten Aufgaben
  • Ich berate Sie zu strategischen Fragen, etwa zum richtigen Zeitpunkt für einen Antrag nach § 109 SGG
  • Ich vertrete Ihre Interessen in der mündlichen Verhandlung
  • Ich prüfe die Möglichkeiten einer für Sie günstigen Vergleichslösung
  • Ich nehme Ihnen die Last ab, sich selbst um das Verfahren kümmern zu müssen – ich lotse Sie durch den gesamten Prozess und stehe Ihnen als Ansprechpartner zur Seite

Ihr nächster Schritt

Ihr Widerspruch wurde abgelehnt? Handeln Sie jetzt, bevor die Klagefrist abläuft. Ich prüfe Ihren Fall und berate Sie zu Ihren Erfolgsaussichten.

Nehmen Sie Kontakt auf: Stellen Sie eine Online-Anfrage auf meiner Website oder schreiben Sie mir eine kurze E-Mail mit Ihrem Anliegen. In der Erstberatung besprechen wir Ihren Fall, Ihre Chancen und auch die Kostenfrage – transparent und verständlich.

Häufige Fragen zur Klage auf Erwerbsminderungsrente

Kann ich die Klage selbst einreichen oder brauche ich einen Anwalt?

Sie können die Klage selbst einreichen – ein Anwaltszwang besteht nicht. Allerdings erhöht fachanwaltliche Unterstützung Ihre Erfolgsaussichten erheblich, insbesondere bei der kritischen Analyse von Gutachten.

Muss ich die Klage sofort begründen?

Nein. Bei der Klageerhebung genügt es, die Frist zu wahren und die wesentlichen Daten mitzuteilen. Die ausführliche Begründung kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

Was passiert, wenn ich die Klagefrist verpasse?

Die Entscheidung wird bestandskräftig. Ein neuer Antrag ist zwar möglich, aber Sie verlieren wertvolle Zeit und müssen das Verfahren von vorne beginnen.

Wie lange dauert das Verfahren?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Die Dauer hängt vom Verfahrensverlauf, der Auslastung des Gerichts und der Komplexität des Falls ab. Als grobe Orientierung: Einfache Verfahren können in 8-12 Monaten abgeschlossen sein, komplexe Verfahren dauern auch 18-24 Monate oder länger.

Kommt es immer zu einer mündlichen Verhandlung?

Nein. Viele Verfahren enden durch Anerkenntnis oder Vergleich. Auch eine Entscheidung durch Gerichtsbescheid oder Urteil ohne mündliche Verhandlung ist möglich.

Erhalte ich rückwirkend Rente, wenn ich gewinne?

Das hängt davon ab, ob medizinisch nachgewiesen werden kann, dass die Erwerbsminderung bereits bei Antragstellung vorlag. Ist dieser Nachweis möglich, wird die Rente in der Regel ab dem 7. Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt – oft also rückwirkend für den gesamten Zeitraum des Verfahrens.

Warum sind Gutachten der Rentenversicherung oft ungünstiger als Gerichtsgutachten?

Obwohl auch die Gutachter der Rentenversicherung formal unabhängig sein müssen, sind deren Gutachten in der Praxis häufig oberflächlich und fehlerhaft zu Lasten der Betroffenen. Gerichtsgutachter nehmen sich erfahrungsgemäß mehr Zeit für eine gründliche Untersuchung.

Was ist ein Gutachten nach § 109 SGG?

Sie haben das Recht, ein Gutachten durch einen Arzt Ihres Vertrauens zu beantragen. Diese Möglichkeit kommt in Betracht, wenn das Gericht seine Ermittlungen abgeschlossen hat und Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind. Die Kosten tragen Sie selbst. Der richtige Zeitpunkt für einen solchen Antrag erfordert strategisches Geschick.

Muss ich bei einer Rechtsschutzversicherung noch etwas zuzahlen?

Rechtsschutzversicherungen übernehmen nur die gesetzlichen Gebühren, die im Sozialrecht sehr niedrig angesetzt sind. Daher kann auch bei bestehender Versicherung eine ergänzende Vergütungsvereinbarung sinnvoll sein. Die Kosten werden vorab transparent besprochen.


Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Jeder Fall ist anders gelagert. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer Situation kontaktieren Sie mich bitte direkt.

Autor: Rechtsanwalt Alexander Grotha

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Erwerbsminderungsrente: Klage beim Sozialgericht – Was passiert nach erfolglosem Widerspruch?