Zwar hat uns heute der Berg an Briefpost, E-Mails und elektronischer Nachrichten diverser Sozialgerichte fast erschlagen (das kommt davon, wenn man am Brückentag frei macht…), dafür waren hierin jede Menge guter Nachrichten in Form von Abhilfebescheiden diverser Behörden enthalten.

Zum Beispiel eine Feststellung der Schwerbehinderung (Grad der Behinderung 50) im Klageverfahren durch das Versorgungsamt nach Einholung eines zweiten Sachverständigengutachtens. Nach dem ersten Gutachten, das nicht für die Mandantin sprach, hatte uns das Sozialgericht noch die Klagerücknahme nahe gelegt…

Oder auch die Ankündigung des Jobcenter in einem sozialgerichtlichen Eilverfahren, dass eine Sanktion wegen angeblicher Pflichtverletzungen aufgehoben wird.

Schön ist auch eine Abhilfe in gleich vielfachen und teilweise schon lange laufenden Widerspruchs-/Klageverfahren einer Familie gegen das Jobcenter wegen der Höhe der Unterkunftskosten in einer bestimmten Konstellation: die Mandanten leben in einem (mit Darlehen belasteten) Eigenheim. Die Mietobergrenzen des Jobcenter werden alleine durch die monatlichen Schuldzinsen und Nebenkosten überschritten, das Jobcenter zahlte natürlich nur in Höhe der Grenzwerte. In den Verfahren konnten wir nun erreichen, dass doch die vollen Unterkunftskosten (Zinsen und Nebenkosten), auch oberhalb der Mietgrenzen, übernommen werden. Unsere Argumentation war im Wesentlichen, dass eine Senkung der Unterkunftskosten nur durch einen Haus-Verkauf möglich wäre, dies aber wegen der bestehenden Darlehen unwirtschaftlich bzw. unzumutbar wäre.

Was gab es noch ? Krankenkasse nimmt eine der häufigen “MDK-Gutachten-nach-Aktenlage-Wunderheilung” einer Mandantin zurück und zahlt das Krankengeld zähneknirschend doch weiter.

Dann gab es noch den Erlass einer Jobcenter-Forderung nach einer von uns erhobenen sog. Einrede der Minderjährigenhaftung gem. § 1629a BGB. Hiernach soll kein junger Mensch mit (von den Eltern verursachten) Jobcenter-Schulden in die Volljährigkeit starten müssen. Dies erkläre ich eventuell demnächst mal genauer in einem Post.

Fazit des heutigen Tages: es lohnt sich zu kämpfen ! Man sollte nie zu früh aufgeben, wenn zumindest noch ein Funken Erfolgsaussicht besteht.

Ein erfreulicher Start in die neue Woche…