Krankenkasse muss bessere Hörgeräte zahlen – auch bei nur 5% Verbesserung
Haben Sie schon einmal den Satz gehört: „Die 5 Prozent Verbesserung reichen nicht aus, das zahlt die Krankenkasse nicht“? Damit ist jetzt Schluss! Das Bundessozialgericht hat im Juni 2025 eine wegweisende Entscheidung getroffen, die vielen Menschen mit Hörminderung neue Hoffnung gibt.
Die gute Nachricht vorweg: Ihre Krankenkasse muss Ihnen auch ein teureres Hörgerät über dem Festbetrag bezahlen, wenn Sie damit – selbst nur um 5 Prozentpunkte – besser hören und Sie dies in Ihrem Alltag spüren. Es gibt keine Mindestgrenze mehr. Und: Ihr persönliches Empfinden, wie gut Sie mit dem Hörgerät im Alltag zurechtkommen, ist nicht nur wichtig – es ist sogar unverzichtbar für die Beurteilung Ihres Anspruchs.
Als Fachanwalt für Sozialrecht erkläre ich Ihnen in diesem Beitrag, was dieses Urteil konkret für Sie bedeutet und wie Sie Schritt für Schritt zu Ihrem besseren Hörgerät kommen.
Was hat das Bundessozialgericht entschieden?
Am 12. Juni 2025 hat das Bundessozialgericht (Az. B 3 KR 13/23 R) eine Entscheidung getroffen, die die Versorgung mit Hörgeräten grundlegend verbessert.
Die zwei wichtigsten Leitsätze im Klartext:
Erstens: Jede messbare Verbesserung Ihres Hörvermögens zählt – auch wenn es nur 5 Prozentpunkte oder sogar weniger sind. Die früher oft geforderten 10 Prozentpunkte als Mindestgrenze gibt es nicht mehr.
Zweitens: Ihre persönliche Einschätzung, wie gut Sie mit dem Hörgerät in Ihrem Alltag zurechtkommen, ist nicht etwa „nur subjektiv“ oder „nicht überprüfbar“, sondern ein wichtiger Teil der Beurteilung. Wenn Sie mit einem teureren Hörgerät im Alltag deutlich besser hören, hat die Krankenkasse dies zu berücksichtigen.
Der Fall aus der Praxis: Wie eine 65-Jährige ihr Recht durchsetzte
Die Klägerin, eine damals 65-jährige Frau mit beidseitiger Innenohrschwerhörigkeit, testete beim Hörgeräteakustiker verschiedene Geräte. Nur mit dem von ihr gewünschten Überfestbetragshörgerät der Marke Widex Beyond 440 erreichte sie ein für sie ausreichendes Hörvermögen.
Die Krankenkasse lehnte ab: Die Testberichte zeigten nur eine Verbesserung um 5 Prozentpunkte im Freiburger Einsilbertest. Das sei zu wenig, eine Versorgung über den Festbetrag hinaus werde nicht bewilligt.
Die Frau kaufte die Hörgeräte selbst und klagte auf Kostenerstattung. Sowohl das Sozialgericht als auch das Landessozialgericht wiesen ihre Klage ab.
Doch das Bundessozialgericht gab ihr recht: Sie hat Anspruch auf Erstattung der Kosten, die über den Festbetrag hinausgehen.
Warum ist gutes Hören so wichtig?
Bevor wir zu den rechtlichen Details kommen, möchte ich kurz innehalten: Hören ist nicht einfach nur ein Sinneseindruck. Hören bedeutet Teilhabe am Leben.
Wenn Sie Ihre Enkelkinder beim Spielen nicht verstehen, wenn Sie im Restaurant dem Gespräch nicht folgen können, wenn Sie sich aus Angst, etwas Falsches zu sagen, aus Unterhaltungen zurückziehen – dann leidet Ihre Lebensqualität erheblich.
Das Bundessozialgericht hat genau das erkannt: Sprachverstehen ist ein essentieller Bestandteil für die gesamte Kommunikation in unserer Gesellschaft. Ein besseres Sprachverstehen im Alltagsleben ist das Kernanliegen der Hörgeräteversorgung.
Die Bedeutung dieses Versorgungsziels lässt keinen Raum dafür, eine gemessene Verbesserung von vornherein als unwichtig abzutun.
Welche rechtlichen Ansprüche haben Sie?
Die gesetzliche Grundlage
Ihr Anspruch auf Versorgung mit Hörgeräten ergibt sich aus § 33 Absatz 1 SGB V. Danach haben Sie als Versicherter Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, die im Einzelfall erforderlich sind, um Ihre Behinderung auszugleichen.
Die Krankenkasse schuldet Ihnen dabei nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die nach dem Stand der Medizintechnik bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen gesunder Menschen, soweit dies einen erheblichen Gebrauchsvorteil im Alltagsleben bietet.
Neben dem Anspruch auf bestmögliche Versorgung müssen Hörgeräte auch dem Wirtschaftlichkeitsgebot gemäß § 12 SGB V entsprechen. Das bedeutet, dass die Krankenkasse Leistungen nur dann bewilligt, wenn sie ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Dieses Prinzip bildet den gesetzlichen Rahmen, innerhalb dessen auch der Anspruch auf ein Hörgerät über dem Festbetrag geprüft wird.
Was bedeutet „Festbetrag“ überhaupt?
Für Hörgeräte sind sogenannte Festbeträge festgesetzt. Das ist der Betrag, den die Krankenkasse normalerweise zahlt. Im Jahr 2025 liegt dieser bei etwa (ab) 700 Euro pro Ohr, je nach den Umständen des Einzelfalls.
Viele moderne Hörgeräte kosten jedoch deutlich mehr. Die Differenz zwischen Festbetrag und tatsächlichem Preis mussten Versicherte bisher oft selbst zahlen – selbst wenn sie das teurere Gerät medizinisch benötigten.
Wann zahlt die Krankenkasse über den Festbetrag hinaus?
Das Bundessozialgericht hat nun klargestellt: Die Krankenkasse muss über den Festbetrag hinaus zahlen, wenn das teurere Hörgerät einen erheblichen Gebrauchsvorteil im Alltagsleben bietet.
Dieser Gebrauchsvorteil ergibt sich aus zwei Komponenten:
- Objektive Messung: Eine Verbesserung im Freiburger Einsilbertest – und zwar unabhängig davon, wie groß diese Verbesserung ist.
- Subjektives Empfinden: Ihre persönliche Wahrnehmung, dass Sie mit dem teureren Hörgerät im Alltag besser zurechtkommen.
Wichtig: Nur eine dieser beiden Komponenten reicht nicht aus. Erst die Kombination aus messbarer Verbesserung UND besserem Alltagserleben begründet den Anspruch.
Was ist der Freiburger Einsilbertest?
Der Freiburger Einsilbertest ist ein standardisiertes Testverfahren, mit dem geprüft wird, wie gut Sie Sprache verstehen. Ihnen werden dabei einsilbige Wörter vorgesprochen, die Sie nachsprechen sollen.
Der Test wird sowohl ohne Störgeräusche (im sogenannten Nutzschall) als auch mit Störgeräuschen im Hintergrund durchgeführt. So lässt sich messen, wie viel Prozent der Wörter Sie verstehen – und wie groß der Unterschied zwischen verschiedenen Hörgeräten ist.
Beispiel:
Ohne Hörgerät verstehen Sie 30% der Wörter. Mit Festbetragshörgerät verstehen Sie 65% der Wörter. Mit Überfestbetragshörgerät verstehen Sie 70% der Wörter.
Früher hätten viele Krankenkassen gesagt: „Die 5 Prozentpunkte Unterschied sind zu wenig, das zahlen wir nicht.“
Heute sagt das Bundessozialgericht: Diese 5 Prozentpunkte sind rechtlich beachtlich. Wenn Sie zusätzlich glaubhaft schildern können, dass Sie im Alltag mit dem teureren Gerät deutlich besser zurechtkommen, haben Sie Anspruch auf Kostenübernahme.
Warum zählt Ihr persönliches Empfinden?
Das Bundessozialgericht hat etwas Wichtiges erkannt: Der Freiburger Einsilbertest wird unter Laborbedingungen durchgeführt. In der ruhigen Praxis, mit optimaler Lautstärke, ohne Ablenkung.
Ihr Alltag sieht anders aus:
- Im Supermarkt läuft Musik, Einkaufswagen rattern, Kinder schreien
- Im Restaurant reden viele Menschen durcheinander
- Im Straßenverkehr müssen Sie Gefahren akustisch wahrnehmen
- Am Telefon gibt es oft Übertragungsprobleme
- In Gruppen sprechen mehrere Personen gleichzeitig
Ob ein Hörgerät einen erheblichen Gebrauchsvorteil bietet, lässt sich daher nicht allein unter Testbedingungen beurteilen. Es kommt entscheidend darauf an, wie gut Sie damit in Ihrem konkreten Alltag zurechtkommen.
Die Krankenkassen können sich nicht mehr darauf berufen, dass Ihre persönlichen Angaben „nicht überprüfbar“ seien. Das Bundessozialgericht stellt klar: Ihre subjektiven Wahrnehmungen sind unverzichtbar für die Beurteilung.
Wie dokumentieren Sie Ihr persönliches Hörempfinden richtig?
Damit Ihr persönliches Empfinden rechtlich Gewicht bekommt, sollten Sie es strukturiert dokumentieren. Das Bundessozialgericht nennt drei Möglichkeiten:
1. APHAB-Fragebogen
Der APHAB-Fragebogen (Abbreviated Profile of Hearing Aid Benefit) ist ein standardisierter Fragebogen, mit dem Sie Ihr Hörempfinden in verschiedenen Alltagssituationen bewerten. Fragen Sie Ihren Hörgeräteakustiker oder HNO-Arzt danach.
2. Strukturiertes Hörtagebuch
Führen Sie über einige Wochen ein Tagebuch, in dem Sie dokumentieren, wie gut Sie mit den verschiedenen getesteten Hörgeräten in konkreten Alltagssituationen zurechtkommen.
Beispiel für Einträge:
- „Montag, 14.05.: Einkauf bei Rewe mit Festbetragshörgerät. Konnte die Kassiererin kaum verstehen, musste zweimal nachfragen. Sehr anstrengend.“
- „Dienstag, 15.05.: Einkauf bei Edeka mit Überfestbetragshörgerät. Konnte die Kassiererin gut verstehen, Gespräch flüssig. Fühle mich viel sicherer.“
3. Konkrete Alltagsschilderungen
Beschreiben Sie Ihrem HNO-Arzt oder Hörgeräteakustiker konkret, in welchen Situationen Sie mit welchem Gerät wie gut zurechtkommen:
- Beim Einkaufen
- In Gesprächen mit der Familie
- Am Telefon
- Beim Fernsehen
- Im Restaurant
- Im Straßenverkehr
- Bei Arztgesprächen
- In größeren Gruppen
Warum sind moderne Funktionen keine „Spielerei“?
Viele moderne Hörgeräte haben Funktionen wie Bluetooth-Verbindung zum Smartphone, Apps zur Steuerung, automatische Situationserkennung oder spezielle Mikrofonsysteme.
Krankenkassen haben solche Funktionen früher oft als „Komfort“ oder „Luxus“ abgelehnt, für den sie nicht zahlen müssen.
Das Bundessozialgericht stellt nun klar: Innovative Komfortmerkmale sind leistungsrechtlich relevant, wenn sie die Funktionalität im Alltag verbessern.
Beispiele:
- Bluetooth-Verbindung zum Telefon: Ermöglicht Telefonieren, ohne dass Sie das Telefon ans Ohr halten müssen. Gerade bei beidseitiger Versorgung ein enormer Vorteil.
- Richtungsmikrofone: Helfen, Sprache aus einer bestimmten Richtung zu verstehen und Störgeräusche auszublenden.
- Automatische Situationserkennung: Das Hörgerät erkennt, ob Sie gerade in einem Restaurant, auf der Straße oder zu Hause sind, und passt sich automatisch an.
Das Bundessozialgericht betont: Menschen mit Hörminderung sind nicht vom allgemeinen Fortschritt der Digitalisierung und Technisierung ausgeschlossen. Auch sie haben Anspruch darauf, am technischen Fortschritt teilzuhaben.
Schritt für Schritt zu Ihrem besseren Hörgerät
Schritt 1: Ausführliche Testung
Vereinbaren Sie einen Termin bei einem Hörgeräteakustiker. Lassen Sie verschiedene Hörgeräte testen – sowohl Festbetragshörgeräte als auch teurere Modelle.
Der Akustiker sollte den Freiburger Einsilbertest mit allen Geräten durchführen und die Ergebnisse schriftlich dokumentieren.
Schritt 2: Alltagstest
Testen Sie die Hörgeräte über mehrere Wochen im Alltag. Die meisten Akustiker bieten eine Probephase an.
Führen Sie in dieser Zeit Ihr Hörtagebuch und füllen Sie den APHAB-Fragebogen aus.
Schritt 3: HNO-ärztliche Stellungnahme
Lassen Sie sich von Ihrem HNO-Arzt eine ausführliche Stellungnahme ausstellen, die sowohl die Testergebnisse als auch Ihre Alltagsschilderungen enthält.
Schritt 4: Antrag bei der Krankenkasse
Stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei Ihrer Krankenkasse auf Versorgung mit dem Überfestbetragshörgerät. Fügen Sie bei:
- Die Testergebnisse des Freiburger Einsilbertests
- Den ausgefüllten APHAB-Fragebogen oder Ihr Hörtagebuch
- Die HNO-ärztliche Stellungnahme
- Ihre eigenen ausführlichen Schilderungen zu den verschiedenen Alltagssituationen
- Einen Hinweis auf das BSG-Urteil vom 12.06.2025 (Az. B 3 KR 13/23 R)
Tipp: Lassen Sie sich den Antrag schriftlich bestätigen und setzen Sie eine Frist zur Entscheidung (in der Regel 3 Wochen ab Antragseingang).
Schritt 5: Bei Ablehnung Widerspruch einlegen
Wenn die Krankenkasse Ihren Antrag ablehnt, legen Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch ein.
Begründen Sie den Widerspruch ausführlich und verweisen Sie auf das aktuelle Urteil des Bundessozialgerichts.
Wichtig: Holen Sie sich spätestens jetzt anwaltliche Unterstützung. Als Fachanwalt für Sozialrecht kann ich Ihre Erfolgsaussichten realistisch einschätzen und Sie im Widerspruchsverfahren vertreten.
Schritt 6: Selbstbeschaffung und Klage
Wenn auch der Widerspruchsbescheid negativ ausfällt, haben Sie zwei Möglichkeiten:
Option A: Sie warten das Klageverfahren ab, bevor Sie das Hörgerät kaufen.
Option B: Sie beschaffen das Hörgerät selbst und klagen auf Kostenerstattung.
Nach dem aktuellen Urteil haben Sie sehr gute Aussichten auf Erfolg. Die Klägerin im entschiedenen Fall bekam die gesamten Mehrkosten (über 4.000 Euro) plus Zinsen erstattet.
Was bedeutet das Urteil für die Praxis?
Das Urteil des Bundessozialgerichts ist ein Paradigmenwechsel. Es stärkt die Rechte von Menschen mit Hörminderung erheblich.
Konkret bedeutet das für Sie:
✓ Sie müssen keine 10 Prozentpunkte Verbesserung mehr nachweisen ✓ Bereits 5 Prozentpunkte oder sogar weniger können ausreichen ✓ Ihr persönliches Empfinden ist rechtlich relevant und unverzichtbar ✓ Moderne Funktionen sind kein Luxus, sondern können medizinisch notwendig sein ✓ Sie haben Anspruch auf Teilhabe am technischen Fortschritt ✓ Bei Ablehnung lohnt sich Widerspruch oder Klage
Das Urteil macht Mut: Lassen Sie sich nicht mit einem Hörgerät abspeisen, mit dem Sie im Alltag nicht gut zurechtkommen!
Weiterführende Informationen
Wenn Sie mehr über Ihre Rechte im Sozialrecht erfahren möchten, empfehle ich Ihnen auch diese Beiträge auf meiner Website:
- Das Verfahren im Sozialrecht
- Grad der Behinderung bei Schwerhörigkeit: Rechtliche Unterstützung für Ihre Ansprüche
- Erhöhung des Grades der Behinderung (GdB): Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung
- Pflegegrad erhöhen – Kompetente Unterstützung vom Fachanwalt für Sozialrecht
Für weiterführende Informationen zum Thema Hörminderung empfehle ich außerdem:
- Deutscher Schwerhörigenbund e.V. – Selbsthilfeorganisation mit vielen praktischen Tipps
- Verbraucherzentrale – Informationen zur Hörgeräteversorgung
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie viel Prozent Hörverbesserung brauche ich für ein besseres Hörgerät?
Es gibt keine Mindestgrenze mehr. Das Bundessozialgericht hat im Juni 2025 klargestellt, dass jeder messbare prozentuale Hörgewinn relevant ist – auch 5 Prozentpunkte oder weniger. Entscheidend ist die Kombination aus messbarer Verbesserung und Ihrem subjektiven Empfinden im Alltag.
Muss die Krankenkasse auch moderne Funktionen wie Bluetooth bezahlen?
Ja, wenn diese Funktionen die Funktionalität im Alltag verbessern. Das BSG hat entschieden, dass innovative Komfortmerkmale nicht als „Luxus“ abgelehnt werden dürfen. Menschen mit Hörminderung haben Anspruch auf Teilhabe am technischen Fortschritt. Entscheidend ist, dass die Funktionen einen konkreten Bezug zur Verbesserung Ihres Hörens im Alltag haben.
Wie dokumentiere ich mein persönliches Hörempfinden richtig?
Am besten nutzen Sie drei Instrumente: (1) den APHAB-Fragebogen, den Sie bei Ihrem Akustiker oder HNO-Arzt bekommen, (2) ein strukturiertes Hörtagebuch, in dem Sie über mehrere Wochen dokumentieren, wie Sie in verschiedenen Alltagssituationen mit den getesteten Geräten zurechtkommen, und (3) ausführliche Schilderungen gegenüber Ihrem HNO-Arzt, die dieser schriftlich festhält.
Was mache ich, wenn die Krankenkasse trotzdem ablehnt?
Legen Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch ein. Begründen Sie diesen ausführlich und verweisen Sie auf das BSG-Urteil vom 12.06.2025 (Az. B 3 KR 13/23 R). Holen Sie sich am besten anwaltliche Unterstützung. Unter Umständen, können Sie das Hörgerät selbst beschaffen und auf Kostenerstattung klagen.
Kann ich das teurere Hörgerät selbst kaufen und die Kosten zurückfordern?
Ja, das ist möglich. Wenn die Krankenkasse Ihren Antrag zu Unrecht abgelehnt hat, können Sie das Hörgerät selbst beschaffen und haben Anspruch auf Kostenerstattung der Mehrkosten (über den Festbetrag hinaus). Die Klägerin im entschiedenen Fall erhielt über 4.000 Euro plus Zinsen erstattet. Wichtig: Dokumentieren Sie vorher ausführlich, warum Sie das teurere Gerät benötigen.
Gilt das Urteil auch für Cochlea-Implantate?
Ja, die im Urteil entwickelten Grundsätze lassen sich wahrscheinlich auf andere Hörhilfen übertragen, insbesondere auf Übertragungssysteme für Cochlea-Implantate. Wenn moderne digitale Systeme störungsfreier funktionieren und Ihnen mehr Autonomie im Alltag ermöglichen, muss die Krankenkasse dies berücksichtigen.
Wie lange dauert es, bis ich mein Hörgerät bekomme?
Das hängt vom Verlauf des Verfahrens ab. Die Krankenkasse muss in der Regel innerhalb von drei Wochen entscheiden. Bei Ablehnung und Widerspruch können weitere 3-6 Monate vergehen. Ein Klageverfahren vor dem Sozialgericht dauert oft 6-18 Monate. Sie können aber jederzeit das Gerät selbst beschaffen und später auf Kostenerstattung klagen.
Jetzt aktiv werden: Ihr Weg zum besseren Hören
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Rechtlicher Hinweis und Haftungsausschluss
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Jeder Fall ist individuell verschieden. Die hier dargestellten Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Fachanwalt für Sozialrecht oder einen Arzt nicht ersetzen. Für Entscheidungen in konkreten Fällen sollten Sie stets fachkundigen Rat einholen.
Stand: November 2025
