grad der behinderung bei psychischen erkrankungen

Warum der Grad der Behinderung bei psychischen Erkrankungen wichtig ist

Psychische Erkrankungen sind in Deutschland weit verbreitet und betreffen Millionen von Menschen. Dennoch werden sie häufig unterschätzt oder nicht angemessen anerkannt. Der Grad der Behinderung bei psychischen Erkrankungen spielt eine entscheidende Rolle für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und den Zugang zu wichtigen Nachteilsausgleichen.

Die Anerkennung einer Schwerbehinderung aufgrund psychischer Leiden ist oft komplexer als bei körperlichen Beeinträchtigungen, da die Auswirkungen nicht immer sichtbar sind. Viele Betroffene wissen nicht, dass auch psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen oder Burnout einen Anspruch auf die Anerkennung eines Grades der Behinderung begründen können.

Die richtige Einschätzung und Beantragung eines GdB bei psychischen Erkrankungen erfordert umfassendes Wissen über die rechtlichen Grundlagen, die medizinischen Bewertungskriterien und die praktischen Abläufe des Verfahrens.

Rechtliche Grundlagen der GdB-Bewertung bei psychischen Erkrankungen

Das Neunte Sozialgesetzbuch als Grundlage

Die rechtliche Basis für die Bewertung des Grades der Behinderung bei psychischen Erkrankungen bildet das Neunte Sozialgesetzbuch. Nach § 2 SGB IX sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

Die Versorgungsmedizin-Verordnung

Die konkrete Bewertung psychischer Erkrankungen erfolgt nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) und den darin enthaltenen Versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Diese enthalten detaillierte Bewertungstabellen für verschiedene psychische Störungen und deren Ausprägungsgrade.

Die Bewertung erfolgt dabei nicht nur nach der Diagnose, sondern primär nach den Auswirkungen der Erkrankung auf die Teilhabemöglichkeiten des Betroffenen. Dabei werden verschiedene Lebensbereiche betrachtet, wie die Fähigkeit zur selbständigen Lebensführung, berufliche Integration und soziale Beziehungen.

Zuständigkeit der Versorgungsämter

Für die Feststellung des Grades der Behinderung sind die Versorgungsämter der Länder zuständig. Diese prüfen die eingereichten Unterlagen und leiten eine gutachtliche Bewertung der Erkrankungen ein. Dies geschieht leider häufig nur nach Aktenlage ohne persönliche Untersuchung.

Bewertungskriterien für psychische Erkrankungen

Funktionale Bewertungsansätze

Die Bewertung psychischer Erkrankungen erfolgt nach einem funktionalen Ansatz. Entscheidend ist nicht die Diagnose allein, sondern die tatsächlichen Auswirkungen auf die Lebensbereiche des Betroffenen. Dabei werden folgende Funktionsbereiche betrachtet:

Kognitive Funktionen: Hierzu gehören Konzentrationsfähigkeit, Merkfähigkeit, Aufmerksamkeit und Denkgeschwindigkeit. Beeinträchtigungen in diesen Bereichen können erhebliche Auswirkungen auf die berufliche Leistungsfähigkeit haben.

Affektive Funktionen: Die Regulation von Emotionen, Stimmungsschwankungen und die Fähigkeit zur emotionalen Kontrolle werden hier bewertet. Schwere Depressionen oder manische Episoden können zu erheblichen Funktionseinschränkungen führen.

Soziale Anpassung: Die Fähigkeit zur Gestaltung zwischenmenschlicher Beziehungen, zur Konfliktbewältigung und zur Integration in gesellschaftliche Strukturen ist ein wesentlicher Bewertungsaspekt.

Selbstversorgung: Hierunter fallen die Bewältigung alltäglicher Aufgaben, die Körperpflege und die selbständige Haushaltsführung.

GdB-Stufen bei verschiedenen psychischen Erkrankungen

Leichte psychische Störungen (GdB 0-20): Bei milden Formen von Depressionen oder Angststörungen, die sich durch entsprechende Behandlung gut kompensieren lassen und nur geringe Auswirkungen auf die Lebensführung haben.

Stärker behindernde Störungen mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (GdB 30-40): Bei stärker ausgeprägten Symptomen, die zu deutlichen Beeinträchtigungen in mehreren Lebensbereichen führen, aber noch eine gewisse berufliche und soziale Integration ermöglichen.

Schwere psychische Störungen (GdB 50-100): Bei erheblichen Funktionseinschränkungen, die eine regelmäßige berufliche Tätigkeit stark erschweren oder unmöglich machen und zu sozialer Isolation führen können.

Häufige psychische Erkrankungen und ihre GdB-Bewertung

Depressive Störungen

Depressive Erkrankungen gehören zu den häufigsten psychischen Leiden und können je nach Schweregrad und Ausprägung unterschiedliche GdB-Werte begründen. Bei der Bewertung werden insbesondere folgende Faktoren berücksichtigt:

Die Schwere der depressiven Symptomatik zeigt sich in verschiedenen Bereichen. Antriebslosigkeit und Interessenverlust können die berufliche Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigen. Konzentrationsstörungen und Gedächtnisprobleme erschweren komplexe Arbeitsaufgaben. Schlafstörungen und körperliche Beschwerden verstärken die Beeinträchtigungen zusätzlich.

Bei rezidivierenden depressiven Episoden ist die Häufigkeit und Dauer der Krankheitsphasen von besonderer Bedeutung. Auch die Behandlungsresistenz spielt eine wichtige Rolle – wenn trotz angemessener Therapie keine ausreichende Besserung eintritt, kann dies für einen höheren GdB sprechen.

Die sozialen Auswirkungen depressiver Erkrankungen sind oft gravierend. Rückzug aus sozialen Kontakten, Partnerschaftsprobleme und die Unfähigkeit zur Teilnahme an gesellschaftlichen Aktivitäten fließen in die Bewertung ein.

Angststörungen

Angststörungen manifestieren sich in verschiedenen Formen und können erhebliche Auswirkungen auf die Lebensführung haben. Die Bewertung erfolgt je nach Art und Ausprägung der Angststörung:

Generalisierte Angststörung: Charakterisiert durch anhaltende, übermäßige Sorgen und körperliche Anspannung. Die ständige innere Unruhe und Erwartungsangst können die Konzentrationsfähigkeit und Leistungsfähigkeit stark beeinträchtigen.

Panikstörung: Wiederkehrende Panikattacken mit intensiven körperlichen Symptomen können zu erheblichem Vermeidungsverhalten führen. Die Angst vor der nächsten Attacke (Erwartungsangst) kann die Lebensqualität stark einschränken.

Soziale Phobie: Die Furcht vor sozialen Situationen kann berufliche und private Kontakte massiv beeinträchtigen. Vermeidungsverhalten kann zu sozialer Isolation und beruflichen Einschränkungen führen.

Agoraphobie: Die Angst vor bestimmten Orten oder Situationen kann die Mobilität stark einschränken und zu erheblichen Problemen im Alltag führen.

Bei der GdB-Bewertung von Angststörungen werden besonders die Auswirkungen auf die berufliche Leistungsfähigkeit, die sozialen Kontakte und die alltägliche Lebensführung berücksichtigt.

Persönlichkeitsstörungen

Persönlichkeitsstörungen sind tief verwurzelte, unflexible Verhaltensmuster, die zu deutlichen Beeinträchtigungen in zwischenmenschlichen Beziehungen und der beruflichen Anpassung führen können. Die Bewertung erfolgt nach der Art und dem Schweregrad der Störung:

Borderline-Persönlichkeitsstörung: Charakterisiert durch instabile zwischenmenschliche Beziehungen, Identitätsstörungen und impulsives Verhalten. Die emotionale Instabilität kann zu erheblichen Problemen in allen Lebensbereichen führen.

Antisoziale Persönlichkeitsstörung: Missachtung sozialer Normen und Rechte anderer kann zu anhaltenden Konflikten und Schwierigkeiten bei der beruflichen Integration führen.

Narzisstische Persönlichkeitsstörung: Überhöhtes Selbstwertgefühl und Mangel an Empathie können zwischenmenschliche Beziehungen und die berufliche Zusammenarbeit beeinträchtigen.

Die Bewertung von Persönlichkeitsstörungen ist besonders komplex, da die Abgrenzung zwischen Persönlichkeitseigenschaften und krankhaften Störungen schwierig sein kann.

Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)

Die PTBS entwickelt sich nach traumatischen Erlebnissen und kann zu anhaltenden, schwerwiegenden Beeinträchtigungen führen. Typische Symptome umfassen:

Wiedererlebens-Symptome: Flashbacks, Albträume und intrusive Erinnerungen können den Alltag erheblich beeinträchtigen und zu Konzentrationsproblemen führen.

Vermeidungsverhalten: Das Meiden von Situationen, die an das Trauma erinnern, kann die Bewegungsfreiheit und berufliche Möglichkeiten stark einschränken..

Negative Veränderungen in Kognition und Stimmung: Gedächtnisprobleme, negative Gedanken über sich selbst und andere sowie emotionale Taubheit können die sozialen Beziehungen belasten.

Der Antragstellungsprozess bei psychischen Erkrankungen

Vorbereitung der Antragstellung

Eine sorgfältige Vorbereitung ist bei psychischen Erkrankungen besonders wichtig, da die Beeinträchtigungen oft nicht auf den ersten Blick erkennbar sind. Folgende Aspekte sollten beachtet werden:

Medizinische Dokumentation: Sammeln Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen der letzten Jahre. Dazu gehören Arztbriefe, Therapieberichte, Klinikentlassungsberichte und Medikamentenlisten. Je vollständiger die Dokumentation, desto besser kann das Versorgungsamt die Auswirkungen der Erkrankung einschätzen.

Fachärztliche Stellungnahmen: Lassen Sie sich von Ihren behandelnden Fachärzten detaillierte Stellungnahmen ausstellen, die nicht nur die Diagnose, sondern auch die konkreten Auswirkungen auf Ihre Lebensbereiche beschreiben.

Beschreibung der Alltagsbeeinträchtigungen: Führen Sie über einen längeren Zeitraum ein Symptom-Tagebuch, in dem Sie dokumentieren, wie sich die Erkrankung auf Ihren Alltag auswirkt. Dies kann später als zusätzliche Argumentationshilfe dienen.

Ausfüllen des Antrags

Der Antrag auf Feststellung einer Behinderung sollte sorgfältig und vollständig ausgefüllt werden. Bei psychischen Erkrankungen ist es besonders wichtig, nicht nur die Diagnose anzugeben, sondern auch die konkreten Auswirkungen zu beschreiben.

Beschreiben Sie detailliert, wie sich die Erkrankung auf verschiedene Lebensbereiche auswirkt. Gehen Sie dabei auf berufliche Einschränkungen, Probleme im sozialen Umfeld und Beeinträchtigungen bei der Bewältigung des Alltags ein.

Vergessen Sie nicht, auch Begleiterkrankungen anzugeben, die häufig mit psychischen Leiden einhergehen, wie Schlafstörungen, Kopfschmerzen oder Magen-Darm-Beschwerden.

Das Begutachtungsverfahren

Nach Eingang des Antrags wird das Versorgungsamt die eingereichten Unterlagen prüfen und in der Regel eine gutachterliche Stellungnahme einholen. 

Nur in manchen Fällen wird eine persönliche Untersuchung angeordnet. Bereiten Sie sich darauf vor, indem Sie sich Gedanken über Ihre aktuellen Beschwerden und deren Auswirkungen machen. Seien Sie ehrlich und übertreiben Sie nicht, aber verharmlosen Sie Ihre Situation auch nicht.

Praktische Tipps für Betroffene

Dokumentation ist entscheidend

Eine lückenlose Dokumentation Ihrer psychischen Erkrankung ist der Schlüssel für eine erfolgreiche GdB-Anerkennung. Sammeln Sie systematisch alle medizinischen Unterlagen und führen Sie ein detailliertes Symptom-Tagebuch.

Ärztliche Unterlagen: Bewahren Sie alle Arztbriefe, Therapieberichte, Medikamentenpläne und Klinikberichte auf. Auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen können wichtige Hinweise auf die Schwere der Erkrankung geben.

Alltagsdokumentation: Führen Sie regelmäßig Aufzeichnungen darüber, wie sich Ihre Erkrankung auf den Alltag auswirkt. Notieren Sie konkrete Beispiele für Beeinträchtigungen bei der Arbeit, im sozialen Umfeld oder bei alltäglichen Verrichtungen.

Behandlungsdokumentation: Dokumentieren Sie alle Behandlungsversuche und deren Erfolg oder Misserfolg. Dies zeigt dem Versorgungsamt, dass Sie aktiv an Ihrer Genesung arbeiten, aber dennoch anhaltende Beeinträchtigungen bestehen.

Die richtige Arztwahl

Wählen Sie Ihre behandelnden Ärzte sorgfältig aus. Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie haben oft mehr Erfahrung mit GdB-Verfahren als Hausärzte und können fundiertere Stellungnahmen abgeben.

Bauen Sie eine vertrauensvolle Beziehung zu Ihren Behandlern auf und sprechen Sie offen über alle Beschwerden. Nur wenn Ihre Ärzte das vollständige Bild Ihrer Erkrankung kennen, können Sie angemessene Stellungnahmen für das Versorgungsamt verfassen.

Umgang mit dem Versorgungsamt

Seien Sie bei allen Kontakten mit dem Versorgungsamt ehrlich und präzise. Übertreiben Sie Ihre Beschwerden nicht, aber verharmlosen Sie sie auch nicht. Konzentrieren Sie sich auf die tatsächlichen Auswirkungen der Erkrankung auf Ihr Leben.

Falls das Versorgungsamt zusätzliche Informationen anfordert, antworten Sie zeitnah und vollständig. Verzögerungen können das Verfahren unnötig verlängern.

Vorbereitung auf die Begutachtung

Falls eine persönliche Begutachtung angeordnet wird, bereiten Sie sich sorgfältig vor. Überlegen Sie sich im Vorfeld, welche Beschwerden Sie haben und wie diese sich auf verschiedene Lebensbereiche auswirken.

Bringen Sie alle relevanten Unterlagen zur Begutachtung mit und seien Sie bereit, konkrete Beispiele für Ihre Beeinträchtigungen zu nennen. Der Gutachter kann Ihre Situation nur richtig einschätzen, wenn Sie ihm ein vollständiges Bild vermitteln.

Umgang mit ablehnenden Bescheiden

Lassen Sie sich von einem ablehnenden Bescheid nicht entmutigen. Bei psychischen Erkrankungen werden Anträge häufig zunächst abgelehnt oder mit einem zu niedrigen GdB bewertet. Dies liegt oft daran, dass die Auswirkungen der Erkrankung nicht vollständig erfasst wurden.

Prüfen Sie den Bescheid sorgfältig und legen Sie bei Bedarf fristgerecht Widerspruch ein. Im Widerspruchsverfahren haben Sie die Möglichkeit, zusätzliche Unterlagen nachzureichen und Ihre Situation noch detaillierter darzustellen.

Checkliste für die GdB-Antragstellung bei psychischen Erkrankungen

Vor der Antragstellung

Medizinische Unterlagen sammeln

  • Alle Arztbriefe der letzten 3-5 Jahre
  • Therapieberichte und Behandlungsdokumentationen
  • Medikamentenlisten und Nebenwirkungsberichte
  • Klinikberichte und Entlassungsbriefe
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Fachärztliche Stellungnahmen einholen

  • Detaillierte Beschreibung der Diagnose
  • Konkrete Auswirkungen auf den Alltag
  • Prognose und Behandlungsmöglichkeiten
  • Funktionseinschränkungen in verschiedenen Bereichen

Eigene Dokumentation erstellen

  • Symptom-Tagebuch über mehrere Wochen
  • Beschreibung alltäglicher Beeinträchtigungen
  • Auswirkungen auf Beruf und soziales Umfeld
  • Bisherige Behandlungsversuche und deren Erfolg

Bei der Antragstellung

Antragsformular vollständig ausfüllen

  • Alle Diagnosen angeben (auch Begleiterkrankungen)
  • Konkrete Auswirkungen beschreiben
  • Behandelnde Ärzte vollständig benennen
  • Einverständnis zur Akteneinsicht erteilen

Unterlagen beifügen

  • Kopien aller relevanten medizinischen Unterlagen
  • Fachärztliche Stellungnahmen
  • Eigene Beschreibung der Beeinträchtigungen
  • Bei Bedarf: Stellungnahme des Arbeitgebers

Nach der Antragstellung

Verfahren verfolgen

  • Eingangsbestätigung abwarten
  • Auf Anfragen des Versorgungsamts zeitnah antworten
  • Bei längerer Bearbeitungszeit nachfragen
  • Aktenzeichen bei allen Kontakten angeben

Auf Begutachtung vorbereiten

  • Termine wahrnehmen
  • Aktuelle Beschwerden zusammenfassen
  • Konkrete Beispiele für Beeinträchtigungen bereithalten
  • Ehrlich und präzise antworten

Bescheid prüfen

  • Begründung sorgfältig lesen
  • Bei Ablehnung oder zu niedrigem GdB: Widerspruchsmöglichkeit prüfen
  • Frist für Widerspruch beachten (ein Monat)
  • Bei Bedarf anwaltliche Beratung einholen

Ihr Weg zur angemessenen Anerkennung

Die Anerkennung eines angemessenen Grades der Behinderung bei psychischen Erkrankungen ist Ihr gutes Recht. Psychische Leiden sind genauso ernst zu nehmen wie körperliche Beeinträchtigungen und können erhebliche Auswirkungen auf alle Lebensbereiche haben.

Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einer sorgfältigen Vorbereitung und vollständigen Dokumentation Ihrer Erkrankung und deren Auswirkungen. Scheuen Sie sich nicht davor, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn Sie sich bei der Antragstellung oder im Widerspruchsverfahren unsicher fühlen.

Ich stehe Ihnen mit meiner umfangreichen Erfahrung im Schwerbehindertenrecht zur Seite und setze mich mit großem Engagement dafür ein, dass Sie die Anerkennung erhalten, die Ihnen zusteht. Gemeinsam gehen wir den Weg zu Ihrem Recht auf angemessene Unterstützung.

Häufig gestellte Fragen

Können auch leichtere psychische Erkrankungen einen GdB begründen?

Ja, auch leichtere psychische Erkrankungen können einen GdB begründen, wenn sie zu dauerhaften Beeinträchtigungen führen. Entscheidend sind nicht die Diagnose oder der Schweregrad der Erkrankung allein, sondern die tatsächlichen Auswirkungen auf Ihre Teilhabemöglichkeiten am gesellschaftlichen Leben.

Wie lange dauert das Verfahren zur GdB-Feststellung?

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Versorgungsamt und Komplexität des Falls. In der Regel sollten Sie mit einer Bearbeitungszeit von 3-6 Monaten rechnen. Bei psychischen Erkrankungen kann das Verfahren länger dauern, da oft zusätzliche Gutachten erforderlich sind. Falls Ihr Antrag länger als 6 Monate unbearbeitet bleibt, können Sie beim Versorgungsamt nachfragen.

Muss ich zur Begutachtung, wenn ich psychisch krank bin?

Eine persönliche Begutachtung ist nicht in jedem Fall erforderlich. Bei gut dokumentierten Fällen mit ausführlichen ärztlichen Stellungnahmen kann das Versorgungsamt auch aufgrund der Aktenlage entscheiden. Falls doch eine Begutachtung angeordnet wird, sollten Sie den Termin unbedingt wahrnehmen, da sonst der Antrag abgelehnt werden kann.

Was kann ich tun, wenn mein GdB-Antrag abgelehnt wird?

Bei einer Ablehnung haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Im Widerspruchsverfahren können Sie zusätzliche Unterlagen nachreichen und Ihre Situation noch detaillierter darstellen. Oft ist es sinnvoll, sich in dieser Phase anwaltliche Unterstützung zu holen, da die Erfolgsaussichten im Widerspruchsverfahren bei sorgfältiger Vorbereitung gut sind.

Welche Unterlagen sind bei psychischen Erkrankungen besonders wichtig?

Besonders wichtig sind ausführliche fachärztliche Stellungnahmen von Psychiatern oder Psychotherapeuten, die nicht nur die Diagnose, sondern auch die konkreten Auswirkungen auf Ihren Alltag beschreiben. Therapieberichte, Medikamentenlisten und Dokumentationen über Behandlungsverläufe sind ebenfalls wertvoll. Ergänzen Sie diese durch eine eigene detaillierte Beschreibung Ihrer Beeinträchtigungen.

Kann ich auch bei einer Depression arbeiten und trotzdem einen GdB erhalten?

Ja, die Berufstätigkeit schließt einen GdB nicht aus. Viele Menschen mit psychischen Erkrankungen sind teilweise oder mit Einschränkungen arbeitsfähig. Entscheidend ist, welche Beeinträchtigungen bestehen und wie diese Ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigen. Auch reduzierte Arbeitszeiten oder besondere Arbeitsplatzanpassungen können Hinweise auf relevante Funktionseinschränkungen sein.

Wie wirkt sich eine Therapie auf die GdB-Bewertung aus?

Eine laufende Therapie spricht nicht gegen einen GdB – im Gegenteil. Sie zeigt, dass Sie aktiv an Ihrer Genesung arbeiten. Wichtig ist es zu dokumentieren, wenn trotz Behandlung anhaltende Beeinträchtigungen bestehen. Therapieresistenz oder nur teilweise Besserung durch Behandlung können sogar für einen höheren GdB sprechen.

Werden auch Medikamentennebenwirkungen bei der GdB-Bewertung berücksichtigt?

Ja, Nebenwirkungen von Medikamenten werden bei der Gesamtbewertung berücksichtigt, wenn sie zu zusätzlichen Funktionseinschränkungen führen. Typische Nebenwirkungen psychotroper Medikamente wie Müdigkeit, Konzentrationsstörungen oder Gewichtszunahme können die Beeinträchtigungen verstärken und fließen in die Bewertung ein.

Kann ich meinen GdB auch selbst beantragen oder brauche ich einen Anwalt?

Sie können Ihren GdB-Antrag grundsätzlich selbst stellen. Bei psychischen Erkrankungen ist das Verfahren jedoch oft komplex, da die Auswirkungen sorgfältig dargestellt werden müssen. Anwaltliche Unterstützung kann besonders im Widerspruchsverfahren oder bei komplexen Fällen sinnvoll sein. Viele Mandanten wenden sich erst nach einer Ablehnung an mich – oft wäre eine frühzeitige Beratung effizienter gewesen.

5 weiterführende Links:

Bürgergeld

Krankenversicherung

Ablauf eines sozialrechtlichen Verfahrens

Rentenversicherung

Arbeitsförderung

Grad der Behinderung bei psychischen Erkrankungen