“Rechtsanwalt ? Das kann ich mir nicht leisten !”

So oder ähnlich denken viele Menschen, wenn sie überlegen, sich wegen eines Anliegens an einen Rechtsanwalt zu wenden. Diese weit verbreitete Sorge, dass die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes immer teuer und für viele unbezahlbar ist, ist jedoch unbegründet.

Im Falle einer außergerichtlichen Beratung kann das Honorar frei vereinbart werden.

In vielen Fallkonstellationen werden die Kosten ganz oder teilweise durch Dritte übernommen. So etwa, wenn Sie über eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung verfügen.

Auch für einkommensschwache Menschen ist der “Zugang zum Recht” gesichert. Für sie gibt es die Möglichkeiten der Beratungshilfe (im außergerichtlichen Bereich) beziehungsweise der Prozesskostenhilfe (im gerichtlichen Bereich).

Bitte sprechen Sie mich an. Ich berate Sie gerne im Vorfeld einer Beauftragung, welche Kosten voraussichtlich in Ihrem konkreten Fall entstehen und welche Möglichkeiten der Kostenübernahme durch Dritte gegebenenfalls bestehen. Sie müssen also nicht befürchten, von “horrenden” Rechnungen überrascht zu werden.

Wichtig zu wissen ist in sozialrechtlichen Angelegenheiten ferner, dass für Privatpersonen bei Klageverfahren vor dem Sozialgericht im Regelfall KEINE Gerichtskosten anfallen. Sogar die Kosten eines vom Gericht veranlassten (häufig medizinischen) Sachverständigengutachtens werden durch die Staatskasse gezahlt – und zwar egal, wie das Verfahren am Ende ausgeht.