Jobcenter und Arbeitsagenturen verlangen weiterhin Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Ein wichtiger Hinweis zur Vermeidung von unnötigen Sanktionen (Bürgergeld) oder Sperrzeiten (Agentur für Arbeit). Seit Beginn des Jahres 2023 müssen gesetzlich versicherte Arbeitnehmer ihren Arbeitgebern keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Krankheitsfall mehr vorlegen. Die Ärzte senden die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen elektronisch an die Krankenkasse,