Zum 01.01.2023 hat das Bürgergeld das bisherige Arbeitslosengeld II (bekannt als Hartz IV) abgelöst.

Ich möchte an dieser Stelle immer mal wieder in lockerer Reihenfolge einige der hierdurch entstandenen Gesetzesänderungen ansprechen.

Ins Auge fällt natürlich die Erhöhung der Regelbedarfe ab Januar 2023. Im Vergleich zu den Regelbedarfs-Erhöhungen der vergangenen Jahre scheint diese zwar auf den ersten Blick relativ hoch ausgefallen zu sein. Eigentlich aber erreicht der neue Regelbedarfs nicht einmal einen Inflationsausgleich.

Die neuen Regelbedarfe sehen wie folgt aus:

Alleinstehende 502 € (bisher 449 €)
Partner einer Ehe oder Lebensgemeinschaft 451 € (bisher 404 €)
Kinder ab 14 Jahre 420 € (bisher 376 €)
Kinder von 6-13 Jahre 348 € (bisher 311 €)
Kinder bis 5 Jahre 318 € (bisher 245 €).

Änderungen durch das Bürgergeld: neuer Regelbedarf