In einem Klageverfahren gegen das Niedersächsische Landesamt für Soziales (Versorgungsamt) ging es wie so häufig um die Feststellung eines Grades der Behinderung von 50 Schwerbehinderung).
Das war so ein Verfahren, bei dem man an den Mühlen der Justiz verzweifeln könnte. Es gibt so Fälle, bei denen ich der Meinung bin, dass die Sache doch relativ deutlich für den Mandanten zu sein scheint, die Behörde jedoch partout nicht bereit ist, eine entsprechende Entscheidung zu erlassen und ihren falschen Bescheid zu ändern.
Gleichzeitig tut das Gericht nicht viel, um das Verfahren voranzubringen und leitet gegenseitige Schriftsätze der Parteien nur jeweils zur weiteren Stellungnahme weiter und regt immer und immer wieder die Rücknahme der Klage an. Nix da.
Wenn dann noch ein medizinischer Sachverständiger mit einem Gutachten hinzukommt, das einfach nur Mist ist, dann kann man sich schon mal die Haare raufen.
Hier in diesem Verfahren hatte ich mich innerlich schon darauf eingestellt, dass wir eine Berufung beim Niedersächsischen Landessozialgericht einreichen müssen.
Nun aber heute die “Erlösung” für den Mandanten im elektronischen Briefkasten: endlich die Anerkennung der Schwerbehinderung mit einem GdB von 50 durch das Versorgungsamt.
Der Mandant freut sich, das Gericht freut sich auch, weil es hofft, dass die Sache damit erledigt ist, ohne Arbeit in ein Urteil investieren zu müssen…
Mein Vorgang ist aus dem Jahr 2018, Klage wurde 2019 erhoben, wir sind immer noch im erstinstanzlichen Verfahren. Manchmal benötigt es tatsächlich viel Geduld und Ausdauer. Zum Glück ist das nicht immer so.
Jedenfalls geht die Woche gut los mit solchen Nachrichten im Posteingang.
Manchmal braucht man viel Geduld …