Ich hatte an dieser Stelle bereits einmal berichtet, dass es denkbar ist, eine Infektion mit COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung anerkennen zu lassen.

Der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), hat nun aktuelle Zahlen darüber veröffentlicht, wie viele Fälle bisher insgesamt offiziell anerkannt wurden.

Bis einschließlich August 2021 wurden 103.244 Fälle einer COVID-19-Infektion als Berufskrankheit anerkannt. Hinzu kommen 10.202 registrierte Fälle, in denen eine COVID-19-Infektion als Arbeit- oder Schulunfall anerkannt wurde.

Dabei sind insbesondere Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege betroffen.

COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall – aktuelle Zahlen