Es kommt nicht selten vor, dass sich Mandanten an mich wenden, die in einem laufenden Verfahren von einem Sozialverband vertreten werden und mit der Beratung und Bearbeitung dort sehr unzufrieden sind. Häufig geht es dabei um sehr wichtige Angelegenheiten, wie zum Beispiel Verfahren wegen einer Erwerbsminderungsrente.

Selbstverständlich kann ich grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt in ein auch bereits laufendes Verfahren einsteigen und Sie vertreten. Hierzu müssen Sie jedoch wissen, dass Sie keinen Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe für sozialrechtliche Angelegenheiten haben, wenn Sie Mitglied in einem Sozialverband sind.

Wenn Sie also die entstehenden Kosten selbst zahlen (gegebenenfalls unter Beteiligung einer Rechtsschutzversicherung), kann ich Ihnen in solchen Fällen gerne helfen. Über Prozesskostenhilfe geht es dann jedoch leider nicht.

Sozialverband und Prozesskostenhilfe ?