Gestern habe ich einen Abhilfebescheid des Versorgungsamtes in einem Schwerbehinderten-Verfahren erhalten, der für große Erleichterung bei dem Mandanten sorgt.

Der Mandant ist minderjährig, bei ihm besteht unter anderem eine Entwicklungsstörung, wobei eine Form des Autismus diagnostiziert wurde.

Im Klageverfahren vor dem Sozialgericht war neben einem höheren Grad der Behinderung insbesondere die Frage streitig, ob das sogenannte Merkzeichen B zuzuerkennen ist, ob der Mandant also auf eine ständige Begleitung durch eine dritte Person angewiesen ist.

Im vergangenen Jahr gab es hierzu bereits eine mündliche Verhandlung vor dem Sozialgericht, allerdings ohne Anwesenheit des minderjährigen Mandanten. Das Gericht kam schließlich trotz der Auskünfte der Eltern und eines positiven medizinischen Sachverständigengutachtens zu dem Ergebnis, dass eine Entscheidung über den Rechtsstreit ohne persönliche Anhörung des minderjährigen Mandanten nicht möglich sei. Es wurde also ein neuer Termin anberaumt und der Mandant hierfür persönlich geladen.

Nun hat das Versorgungsamt – etwas überraschend – wenige Tage vor dem neuen Gerichtstermin den Klageanspruch voll anerkannt und einen entsprechenden Abhilfebescheid erlassen.

Der Gerichtstermin wird nun hinfällig. Hierüber ist der Mandant extrem erleichtert. Sein Erscheinen vor Gericht stellte für ihn eine fast unüberwindbare Hürde dar, der bevorstehende Gerichtstermin hat ihm nicht nur eine schlaflose Nacht bereitet.

Schwerbehindertenrecht: Merkzeichen B bei Autismus