Ihre Rechtsschutzversicherung im Sozialrecht: So arbeiten wir zusammen
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung – das kann für Sie sehr wertvoll sein! Eine bestehende Versicherung reduziert Ihre Kosten erheblich und macht in bestimmten Fällen sogar Dinge möglich, die sonst kaum finanzierbar wären.
Auf dieser Seite erkläre ich Ihnen:
- Was Sie vorab mit Ihrer Versicherung klären sollten
- Was Ihre Versicherung übernimmt – und was nicht
- Welche Kosten trotzdem auf Sie zukommen können
- Warum eine RSV in bestimmten Fällen Gold wert ist
- Wie der konkrete Ablauf aussieht
Das sollten Sie vorab mit Ihrer Versicherung klären
Damit wir im Erstgespräch Ihre Kosten realistisch einschätzen können, klären Sie bitte möglichst vor unserem Termin zwei wichtige Punkte mit Ihrer Rechtsschutzversicherung:
1. Ist Sozialrecht in Ihrem Vertrag versichert?
Nicht jede Rechtsschutzversicherung deckt sozialrechtliche Verfahren ab. Häufig ist Sozialrecht im Privatrechtsschutz enthalten, aber nicht in jedem Vertrag.
2. Ab welchem Verfahrensstadium greift Ihre Versicherung?
Zahlt Ihre RSV bereits im Widerspruchsverfahren oder erst ab dem Klageverfahren vor dem Sozialgericht?
Ein kurzer Anruf bei Ihrer Versicherung genügt:
„Ist Sozialrecht in meinem Vertrag versichert? Und ab welchem Verfahrensstadium – schon im Widerspruch oder erst vor Gericht?“
Diese Information ist wichtig, damit ich Ihnen im Erstgespräch eine konkrete Kosteneinschätzung geben kann.
Wann greift Ihre Versicherung?
Damit Ihre Rechtsschutzversicherung zahlt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Ein Versicherungsfall muss eingetreten sein
Im Sozialrecht bedeutet das: Es muss bereits ein Bescheid vorliegen, gegen den Sie rechtlich vorgehen können.
Ihre Versicherung kann typischerweise eingreifen:
- Wenn ein ablehnender Bescheid vorliegt (z.B. Rentenversicherung lehnt Erwerbsminderungsrente ab)
- Wenn ein Widerspruchsbescheid vorliegt (Widerspruch wurde zurückgewiesen)
Ihre Versicherung greift in der Regel NICHT:
- Für vorbeugende Beratung vor einem Bescheid
- Für Vertretung im Antragsverfahren (Sie möchten einen Antrag bei einer Behörde stellen)
- Im Anhörungsverfahren vor einem Bescheid
2. Das richtige Verfahrensstadium muss erreicht sein
Das hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab:
Variante A: Ihre RSV zahlt bereits im Widerspruchsverfahren (nach dem ersten Bescheid)
Variante B: Ihre RSV zahlt erst im Klageverfahren vor dem Sozialgericht (nach dem Widerspruchsbescheid)
Wichtig: Bitte klären Sie das vorab mit Ihrer Versicherung (siehe oben).
Die Rechtsmittelverfahren im Überblick:
- Widerspruchsverfahren: Nach einem ablehnenden Bescheid erheben Sie Widerspruch bei der Behörde
- Klageverfahren (erste Instanz): Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, klagen Sie vor dem Sozialgericht
- Berufungsverfahren (zweite Instanz): Bei Bedarf kann gegen das Urteil Berufung eingelegt werden
Was übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung?
Wenn Ihre Versicherung eintritt, übernimmt sie die gesetzlichen Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die typische Erwartung – und warum sie im Sozialrecht oft nicht ganz aufgeht
Viele meiner Mandanten kommen mit der Erwartung zu mir: „Meine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten vollständig.“ Das ist völlig verständlich – häufig erhalten Sie von Ihrer Versicherung auch genau diese Auskunft: „Wir übernehmen sämtliche Kosten.“
Diese Aussage stimmt auch – bezogen auf die gesetzlichen Gebühren. Das Sozialrecht hat allerdings eine Besonderheit: Auch wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die gesetzlichen Gebühren übernimmt, ist in vielen Fällen trotzdem eine private Zuzahlung erforderlich. Das liegt nicht an Ihrer Versicherung oder an mir – sondern an der besonderen Gebührensituation im Sozialrecht.
Das Problem: Rahmengebühren sind sehr niedrig
Im Sozialrecht werden die Gebühren nicht nach dem Streitwert berechnet, sondern nach sogenannten Rahmengebühren – das sind niedrige Pauschalbeträge für die einzelnen Verfahrensabschnitte.
Diese Rahmengebühren decken in vielen Fällen nicht den tatsächlichen Aufwand für eine qualitativ hochwertige, intensive Bearbeitung.
Mehr dazu mit konkreten Zahlenbeispielen erfahren Sie auf der Seite Gesetzliche Gebühren (RVG).
Deshalb: Auch wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, arbeite ich in vielen Fällen mit einer Vergütungsvereinbarung, die eine private Zuzahlung vorsieht.
Was kostet Sie die Vertretung mit Rechtsschutzversicherung?
Die Höhe einer privaten Zuzahlung hängt vom Einzelfall ab.
Ich berücksichtige:
- Um welches sozialrechtliche Verfahren geht es? (Erwerbsminderungsrente, Grad der Behinderung, Pflegegrad, etc.)
- Wie komplex ist Ihr Fall medizinisch und rechtlich?
- Welcher Arbeitsaufwand ist realistisch zu erwarten?
- In welchem Verfahrensstadium steigen wir ein?
Mein Ziel: Die private Zuzahlung bleibt angemessen und orientiert sich am tatsächlichen Aufwand für Ihren Fall.
Transparenz im Erstgespräch
Im Erstgespräch bespreche ich mit Ihnen offen:
- Ob eine Vergütungsvereinbarung mit Zuzahlung erforderlich ist
- Wie hoch diese Zuzahlung für Ihren konkreten Fall wäre
- Ob Sie eine Ratenzahlung benötigen
Sie erfahren die Kosten, bevor Sie sich entscheiden. Keine versteckten Gebühren, keine Überraschungen.
Selbstbeteiligung: Was bedeutet das?
Viele Rechtsschutzversicherungen haben eine Selbstbeteiligung – das ist ein Betrag, den Sie selbst zahlen, unabhängig davon, was die Versicherung übernimmt. Dies ist dann Ihr Anteil an den gesetzlichen Gebühren.
Ob und in welcher Höhe (häufig 150 Euro) eine Selbstbeteiligung anfällt, richtet sich nach Ihrem Versicherungsvertrag.
Warum eine RSV in bestimmten Fällen Gold wert ist
Das „Gegen-Gutachten“ nach § 109 SGG
In Gerichtsverfahren mit medizinischem Inhalt kann ein Gutachten nach § 109 SGG manchmal der „letzte Joker“ sein.
Die Situation:
Das Sozialgericht hat von Amts wegen ein oder mehrere medizinische Gutachten eingeholt. Diese Gutachten haben nicht zum gewünschten Ergebnis geführt – sie sprechen gegen Ihren Anspruch oder bewerten Ihre Einschränkungen zu niedrig.
Eine mögliche Lösung: § 109 SGG-Gutachten
Sie können beantragen, dass ein Arzt Ihrer Wahl ein weiteres Gutachten erstellt – quasi als Gegen-Gutachten zu den bisherigen Einschätzungen der Sachverständigen. Dies kann die Beweislage noch entscheidend verändern.
Das Problem ohne Rechtsschutzversicherung:
Diese Gutachten können mehrere tausend Euro kosten und müssen von Ihnen vorfinanziert werden. Die Kosten eines solchen Gutachtens nach § 109 SGG werden nur dann im Nachhinein aus der Staatskasse erstattet, wenn das Gutachten zu Erledigung des Rechtsstreits geführt hat.
Mit Rechtsschutzversicherung:
Ihre RSV übernimmt in der Regel die Kosten für das § 109 SGG-Gutachten. Hier ist Ihre Versicherung wirklich Gold wert – sie macht eine wichtige rechtliche Option erst finanzierbar.
Wie ist der Ablauf mit Rechtsschutzversicherung?
1. Vorbereitung: Klären Sie folgende Fragen mit Ihrer RSV
1. Vorbereitung: Klären Sie die zwei wichtigen Fragen
Bevor Sie zum Erstgespräch kommen, klären Sie bitte möglichst die beiden
Punkte, die ich oben erklärt habe: Ist Sozialrecht versichert
und ab wann greift die RSV?
2. Erstgespräch: Kostenklärung
Im Erstgespräch besprechen wir:
- Ihre Erfolgsaussichten
- Ob eine Vergütungsvereinbarung mit Zuzahlung erforderlich ist
- Wie hoch diese Zuzahlung für Ihren Fall wäre
Sie entscheiden dann frei, ob Sie mich beauftragen möchten.
3. Deckungszusage einholen
Bei Mandatsübernahme hole ich – sofern Sie dies wünschen – die schriftliche Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung ein. Das bedeutet: Die RSV bestätigt schriftlich, dass sie die gesetzlichen Gebühren übernimmt.
Wichtig zu wissen:
Das Einholen der Deckungszusage dauert in der Regel länger als die zu beachtenden Rechtsmittelfristen laufen. Das ist aber unproblematisch: Eine Deckungszusage funktioniert praktisch immer, sofern grundsätzlich Versicherungsschutz besteht. Eine Ablehnung der Deckungszusage wegen fehlender Erfolgsaussichten müssen wir in der Regel nicht befürchten.
Wichtig zur Beziehung mit Ihrer RSV:
Grundsätzlich bin ich nur Ihr Vertragspartner – nicht der Ihrer Versicherung. Die Beziehung zwischen Ihnen und Ihrer RSV ist Ihre Angelegenheit.
Aus Kulanz übernehme ich aber auf Wunsch die schriftliche Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung und rechne die gesetzlichen Gebühren später direkt mit Ihrer RSV ab.
4. Abrechnung
Die gesetzlichen Gebühren rechne ich direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Von Ihnen fordere ich gegebenenfalls nur die Selbstbeteiligung Ihrer Versicherung an.
Für die vereinbarte Zusatzvergütung erhalten Sie eine separate Rechnung. Ratenzahlung ist in der Regel möglich.
Häufige Fragen mit Rechtsschutzversicherung
Deckt meine Rechtsschutzversicherung Sozialrecht ab?
Das hängt von Ihrem Vertrag ab. Häufig ist Sozialrecht im Privatrechtsschutz enthalten. Bitte klären Sie das vor dem Erstgespräch mit Ihrer RSV.
Ab wann greift meine RSV – schon im Widerspruch oder erst vor Gericht?
Das ist je nach Vertrag unterschiedlich. Bitte klären Sie auch das vorab mit Ihrer Versicherung. Diese Information ist wichtig für die Kostenkalkulation im Erstgespräch.
Warum muss ich trotz RSV privat zuzahlen?
Im Sozialrecht gelten Rahmengebühren – niedrige Pauschalbeträge für die einzelnen Verfahrensabschnitte. Diese decken den tatsächlichen Aufwand oft nicht. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite Gesetzliche Gebühren (RVG).
Da Sie auf der Website keine konkreten Zahlen nennen – muss es dann sehr teuer sein?
Nein, ganz im Gegenteil. Ich nenne bewusst keine pauschalen Zahlen, weil jeder Fall unterschiedlich ist. Ein einfacher Fall kostet weniger als ein komplexer Fall mit mehreren Erkrankungen und umfangreichen medizinischen Unterlagen. Pauschale Zahlen würden einfache Fälle zu teuer und komplexe Fälle zu billig erscheinen lassen – beides wäre unfair. Im Erstgespräch erhalten Sie eine konkrete Einschätzung für Ihren Fall. Mein Ziel ist eine angemessene Vergütung, die sich am tatsächlichen Aufwand orientiert – nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Muss ich die Selbstbeteiligung meiner RSV immer zahlen?
Wenn Ihr Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung vorsieht: Ja. Das ist eine Bedingung Ihrer Versicherung.
Kann ich in Raten zahlen?
Ja, Ratenzahlung bei der privaten Zuzahlung ist in den meisten Fällen möglich. Wir finden eine Lösung, die zu Ihrer finanziellen Situation passt.
Was passiert, wenn wir gewinnen?
Bei einem erfolgreichen Verfahren erstattet die Behörde die gesetzlichen Gebühren – diese gehen an Ihre Rechtsschutzversicherung zurück. Die private Zuzahlung aus der Vergütungsvereinbarung wird nicht erstattet – diese zahlen Sie unabhängig vom Ausgang. Sie erhalten ggf. aber immerhin Ihre Selbstbeteiligung zurück.
Warum dauert die Deckungszusage so lange?
Die schriftliche Bestätigung der Rechtsschutzversicherung braucht Zeit. Das ist aber kein Problem, da ich bereits mit der Arbeit beginnen kann und eine Deckungszusage praktisch immer funktioniert, wenn Versicherungsschutz besteht.
Übernehmen Sie die Kommunikation mit meiner RSV?
Grundsätzlich ist die Beziehung zur Versicherung Ihre Angelegenheit – Vertragspartner bin ich nur mit Ihnen. Aus Kulanz übernehme ich aber in der Regel die erste Deckungsanfrage und die Abrechnung der gesetzlichen Gebühren direkt mit Ihrer RSV.
