Beratungshilfe & Prozesskostenhilfe im Sozialrecht
Sie haben nur ein geringes Einkommen und fragen sich, ob Sie sich einen Anwalt leisten können? Der Staat bietet finanzielle Unterstützung, damit auch Menschen mit geringem Einkommen Zugang zu rechtlicher Beratung und Vertretung haben.
Es gibt zwei Arten staatlicher Hilfe: Beratungshilfe für Beratung und Widerspruchsverfahren und Prozesskostenhilfe für gerichtliche Klageverfahren. Beide haben unterschiedliche Voraussetzungen und werden an verschiedenen Stellen beantragt.
Hier erkläre ich Ihnen transparent, wie beide Hilfen funktionieren und was Sie beachten müssen.
Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe – was ist der Unterschied?
| Beratungshilfe | Prozesskostenhilfe | |
|---|---|---|
| Wofür? | Beratung + ggf. Widerspruchsverfahren | Klageverfahren vor Gericht |
| Wo beantragen? | Amtsgericht | Sozialgericht |
| Eigenbeteiligung | 15 € | Je nach Einkommensverhältnissen |
Beratungshilfe
Was ist Beratungshilfe?
Wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten für einen Anwalt zu tragen, können Sie vom Staat Beratungshilfe erhalten. Diese gilt für:
- Anwaltliche Beratung zu Ihrer rechtlichen Situation
- falls notwendig: außergerichtliche Vertretung (zum Beispiel im Widerspruchsverfahren)
Hierdurch wird gewährleistet, dass auch für einkommensschwache Menschen der Zugang zum Recht möglich ist.
Wie Sie Beratungshilfe beantragen
Schritt 1: Zum Amtsgericht
Sie müssen bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht einen Antrag stellen. Welches Amtsgericht für Sie zuständig ist, können Sie hier herausfinden.
Schritt 2: Persönlich vorsprechen (empfohlen)
Am besten sprechen Sie persönlich bei Ihrem Amtsgericht vor und beantragen die Beratungshilfe direkt mündlich bei der Rechtsantragsstelle. Schildern Sie dort in Kürze Ihr rechtliches Problem und bitten Sie um Aushändigung eines Berechtigungsscheins für Beratungshilfe.
Wichtig für Kassel: Die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts Kassel bearbeitet mündliche Anträge auf Beratungshilfe nur noch nach vorheriger Terminsvereinbarung. Sie können online einen Termin buchen: Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts Kassel
Bei vielen anderen Amtsgerihcten dürfte dies ähnlich sein.
Wichtig: Fristen beachten – legen Sie selbst Widerspruch ein!
Amtsgerichte haben oft erhebliche Wartezeiten. Bei schriftlichem Antrag kann die Bearbeitung Wochen dauern. Auch bei persönlicher Vorsprache mit Terminvereinbarung vergehen oft mehrere Wochen Wartezeit, bis Sie den Beratungshilfeschein erhalten.
Das Problem: Widerspruchsfristen betragen nur einen Monat ab Zustellung des Bescheids.
Deshalb unbedingt beachten:
Legen Sie selbst fristgerecht und formgerecht schriftlich Widerspruch ein, sobald Sie einen Bescheid erhalten, den Sie anwaltlich prüfen lassen möchten – auch wenn Sie noch keinen Beratungshilfeschein haben!
Ein Widerspruch ohne inhaltliche Begründung genügt zunächst:
„Gegen den Bescheid vom [Datum] lege ich hiermit fristgerecht Widerspruch ein. Die Begründung reiche ich nach.“
Diesen Widerspruch schicken Sie formgerecht an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat. So wahren Sie die Frist. Die ausführliche Begründung kann ich dann ggf. später mit dem Beratungshilfeschein übernehmen.
Welche Unterlagen benötigen Sie?
Legen Sie der Rechtsantragsstelle folgende Unterlagen vor:
- Unterlagen zu Ihrem rechtlichen Problem (Bescheid, den Sie prüfen lassen möchten)
- Personalausweis oder Reisepass mit polizeilicher Anmeldebescheinigung
- Einkommensnachweise (z.B. Verdienstbescheinigung, Jobcenter-/Sozialhilfe-Bescheid)
- Mietvertrag
- Vorsorglich Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Gegebenenfalls Nachweise der laufenden Zahlungsverpflichtungen und besonderen Belastungen
Den Berechtigungsschein bekommen Sie dann direkt kostenfrei ausgehändigt.
Was ist im Berechtigungsschein wichtig?
Achten Sie darauf, dass der Rechtspfleger des Amtsgerichts:
- Die von mir zu prüfende Angelegenheit möglichst genau bezeichnet (z.B. „Prüfung des Jobcenter-Bescheides vom xx.xx.xxxx“)
- Alle betroffenen Personen benennt (z.B. alle Mitglieder der Jobcenter-Bedarfsgemeinschaft)
Wichtig: Die Beratungshilfe bezieht sich auf die konkrete Angelegenheit im Berechtigungsschein. Wenn ich für Sie mehrere verschiedene Bescheide überprüfen soll, benötigen Sie entsprechend mehrere Berechtigungsscheine.
Was kostet Sie Beratungshilfe?
Ihre Eigenbeteiligung: 15,00 €
Diesen Betrag bringen Sie bitte zu unserem Besprechungstermin mit bzw. reichen ihn zusammen mit dem Berechtigungsschein ein.
Über diese 15 € hinaus haben Sie keine weiteren Kosten zu tragen.
Was erhält der Anwalt?
Ich erhalte aus der Staatskasse eine Pauschalvergütung:
- Für reine Beratung: 42,00 € (netto) – oder
- Für Vertretung (z.B. Widerspruchsverfahren): 102,00 € (netto)
Trotz dieser niedrigen Vergütungssätze können Sie sich darauf verlassen, dass ich Ihr Anliegen – sofern ich das Mandat annehme – mit der notwendigen Sorgfalt und Gründlichkeit bearbeite.
Übernimmt die Kanzlei Grotha Beratungshilfe-Mandate?
Beratungshilfe-Mandate nehme ich im Rahmen meiner zeitlichen Kapazitäten an. Ob eine Übernahme möglich ist, kläre ich bei Ihrer Anfrage anhand meiner aktuellen Auslastung.
Sofern ich Ihnen die Mandatsübernahme zugesichert habe, übersenden Sie mir den Berechtigungsschein bitte im Original oder bringen Sie ihn zum Besprechungstermin mit.
Alternative: Schriftlicher Antrag
Sie können die Beratungshilfe auch schriftlich beim Amtsgericht beantragen. Achtung: Die Bearbeitung bis zur schriftlichen Bewilligung dauert häufig mehrere Wochen. Daher empfehle ich, den Berechtigungsschein direkt mündlich beim Amtsgericht zu beantragen.
Wichtig auch bei schriftlicher Beantragung der Beratungshilfe: Legen Sie parallel selbst fristgerecht und formgerecht Widerspruch ein, um die Frist zu wahren!
Prozesskostenhilfe (PKH)
Was ist Prozesskostenhilfe?
Prozesskostenhilfe ist die staatliche Unterstützung für gerichtliche Verfahren. Wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten für einen Anwalt im Klageverfahren vor dem Sozialgericht zu tragen, können Sie PKH beantragen.
Wichtig: Im Sozialrecht fallen in der ersten Instanz in den meisten Fällen keine Gerichtskosten an. Die PKH bezieht sich daher ausschließlich die Anwaltskosten.
Haben Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe?
Ob Sie Anspruch auf PKH haben, hängt von Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen ab.
PKH-Rechner (unverbindlich):
Im Internet finden Sie PKH-Rechner, mit denen Sie unverbindlich prüfen können, ob Sie voraussichtlich Anspruch auf PKH haben und ob Ratenzahlungen anfallen würden. Ein solcher Rechner ist beispielsweise unter www.pkh-rechner.de verfügbar.
Hinweis: Diese Rechner dienen nur der Orientierung. Die endgültige Entscheidung trifft das Gericht. Für die Richtigkeit der Berechnungen übernehme ich keine Haftung.
Wann brauchen Sie Prozesskostenhilfe?
Sie benötigen PKH, wenn:
- Ihr Widerspruch erfolglos war und Sie nun Klage beim Sozialgericht einreichen möchten
- Sie sich einen Anwalt für das Klageverfahren nicht leisten können
- Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse die gesetzlichen Grenzen nicht überschreiten
Voraussetzungen für die Bewilligung:
- Wirtschaftliche Bedürftigkeit (niedriges Einkommen/Vermögen)
- Hinreichende Erfolgsaussicht der Klage aus Sicht des Gerichts
Das Sozialgericht prüft beide Voraussetzungen. An die Erfolgsaussicht werden keine allzu hohen Anforderungen gestellt – es muss lediglich eine realistische Chance auf Erfolg bestehen.
Wie beantragen Sie Prozesskostenhilfe?
Wichtig: PKH wird direkt beim Sozialgericht beantragt – nicht beim Amtsgericht!
Schritt 1: Klage fristgerecht und formgerecht einreichen
Sie reichen die Klage beim zuständigen Sozialgericht ein. Beachten Sie unbedingt die Klagefrist – diese beträgt in der Regel einen Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheids.
Die Klage muss formgerecht sein. Sie können PKH zusammen mit der Klage oder nachträglich beantragen.
Schritt 2: Klage begründen
Begründen Sie die Klage kurz mit Ihren eigenen Worten – schildern Sie dem Gericht, was Sie mit Ihrer Klage konkret erreichen möchten. Eine ausführliche juristische Begründung ist nicht erforderlich, aber das Gericht muss verstehen, worum es geht.
Schritt 3: PKH-Formular ausfüllen
Füllen Sie das PKH-Formular des Gerichts aus. Das Formular erhalten Sie beim Sozialgericht oder frei im Internet.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Für den PKH-Antrag benötigen Sie:
- Einkommensnachweise der letzten 3 Monate
- Vermögensnachweise (Kontoauszüge, Sparbücher, etc.)
- Mietvertrag
- Nachweise über laufende Zahlungsverpflichtungen
- Bei Bürgergeld/Sozialhilfe: Aktueller Bewilligungsbescheid
Was kostet Sie Prozesskostenhilfe?
Die Kosten hängen von Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen ab:
Bei sehr geringem Einkommen:
- Keine Eigenbeteiligung – Sie zahlen 0 €
Bei höherem Einkommen:
- Ratenzahlung der gesetzlichen Anwaltsgebühren (RVG-Gebühren → siehe hier)
- Die Höhe der Raten richtet sich nach Ihrem Einkommen
- Ratenzahlung erfolgt direkt an die Staatskasse
Wichtig: Nachträgliche Überprüfung
Das Sozialgericht kann bis zu vier Jahre nach Abschluss des Verfahrens Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse überprüfen. Das Gericht tut dies in der Regel auch.
Ihre Pflichten:
- Sie müssen wesentliche Änderungen Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse dem Gericht unaufgefordert anzeigen
- Bei deutlichem Einkommensanstieg kann die PKH nachträglich aufgehoben werden
- Dann müssen Sie die von der Staatskasse übernommenen Kosten zurückzahlen
PKH im Sozialrecht: Was Sie wissen sollten
Der Anwalt erhält nur RVG-Gebühren
Wenn ich Sie im Rahmen der PKH vertrete, erhalte ich ausschließlich die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG. Diese sind im Sozialrecht niedrig.
→ Mehr zu den gesetzlichen Gebühren (RVG)
Trotz dieser niedrigen Gebühren können Sie sich darauf verlassen, dass ich Ihr Anliegen – sofern ich das Mandat annehme – mit der notwendigen Sorgfalt und Gründlichkeit bearbeite.
Hinweis für Neumandate im Klageverfahren
Wenn Sie mich erst im Klageverfahren beauftragen möchten (ohne dass ich Sie bereits im Widerspruchsverfahren vertreten habe), bitte ich Sie um Folgendes:
- Reichen Sie zunächst selbst fristgerecht und formgerecht die Klage beim Sozialgericht ein
- Begründen Sie die Klage kurz mit eigenen Worten – schildern Sie dem Gericht, was Sie erreichen möchten
- Stellen Sie den Prozesskostenhilfe-Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen
Sobald das Sozialgericht die Bewilligung der Prozesskostenhilfe konkret in Aussicht gestellt hat, können Sie mich anfragen, ob ich Ihr Mandat im Rahmen meiner zeitlichen Kapazitäten übernehmen kann. Bei meiner Zusage wird das Gericht mich dann im Rahmen der konkreten PKH-Bewilligung beiordnen.
Bitte beachten Sie: Aufgrund begrenzter zeitlicher Kapazitäten kann ich nicht jedes Mandat übernehmen.
Wenn PKH abgelehnt wird
Wenn das Sozialgericht Ihren PKH-Antrag ablehnt, hängt das weitere Vorgehen vom Ablehnungsgrund ab:
Ablehnung wegen fehlender Erfolgsaussicht:
Wenn das Gericht Ihre Klage für aussichtslos hält, sollten Sie sorgfältig überlegen, ob es sinnvoll ist, das Verfahren auf eigene Kosten fortzuführen. Die gerichtliche Einschätzung zur Erfolgsaussicht ist ein wichtiger Hinweis.
Ablehnung wegen zu hohem Einkommen/Vermögen:
Wenn die Ablehnung nur aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt (Ihr Einkommen oder Vermögen liegt über den Grenzen), spricht nichts gegen eine Fortsetzung des Verfahrens. In diesem Fall können wir über eine Beauftragung zu den üblichen Konditionen sprechen – gegebenenfalls mit Ratenzahlung.
In beiden Fällen:
Sie können gegen die PKH-Ablehnung Beschwerde beim Sozialgericht, wenn Sie der Meinung sind, die Entscheidung ist fehlerhaft.
Praktische Hinweise
Wann welche Hilfe?
Beratungshilfe:
- Für Beratung und Widerspruchsverfahren
- Beantragen beim Amtsgericht
- 15 € Eigenbeteiligung
- Wichtig: Selbst fristgerecht und formgerecht Widerspruch einlegen, nicht erst auf Beratungshilfeschein warten!
Prozesskostenhilfe:
- Für Klageverfahren vor dem Sozialgericht
- Beantragen beim Sozialgericht
- Kosten abhängig von Ihren Verhältnissen
- Wichtig: Klage fristgerecht und formgerecht einreichen!
Können Sie beides nacheinander bekommen?
Ja! Viele Mandanten nutzen:
- Erst Beratungshilfe für das Widerspruchsverfahren
- Dann PKH für das anschließende Klageverfahren
Beide Hilfen schließen sich nicht gegenseitig aus.
Häufige Fragen
Wo ist der Unterschied zwischen Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe?
Beratungshilfe gilt für Beratung und außergerichtliche Vertretung (Widerspruch). Prozesskostenhilfe gilt für gerichtliche Verfahren (Klage). Beratungshilfe wird beim Amtsgericht beantragt, PKH beim Sozialgericht.
Kann ich PKH auch bekommen, wenn ich arbeite?
Ja, auch Berufstätige können PKH erhalten. Entscheidend sind Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Bei höherem Einkommen zahlen Sie die Anwaltskosten in Raten.
Muss ich PKH zurückzahlen?
Das hängt von Ihrer Einkommensentwicklung ab. Wenn Sie innerhalb von vier Jahren nach Verfahrensabschluss deutlich mehr verdienen, kann das Gericht die Rückzahlung fordern. Sie sind verpflichtet, wesentliche Einkommensänderungen dem Gericht anzuzeigen.
Was kostet mich ein Anwalt, wenn ich keine PKH bekomme?
Dann können wir über alternative Finanzierungsmöglichkeiten wie Ratenzahlung sprechen. → Mehr zu Kosten & Honorar
Muss ich auf den Beratungshilfeschein warten, bevor ich Widerspruch einlege?
Nein! Legen Sie selbst fristgerecht und formgerecht Widerspruch ein, um die Frist zu wahren. Die ausführliche Begründung kann ich später mit dem Beratungshilfeschein übernehmen.
