Kosten & Honorar: Transparent und fair

Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt. Der Grad Ihrer Behinderung wurde zu niedrig eingestuft. Ihr Pflegegrad entspricht nicht Ihrer tatsächlichen Situation. Und jetzt stellen Sie sich die Frage: Kann ich mir überhaupt einen Anwalt leisten?

Diese Sorge verstehe ich gut. Viele meiner Mandanten sind in einer finanziell angespannten Situation – gerade weil Leistungen abgelehnt wurden, auf die sie angewiesen sind. Deshalb ist mir wichtig, von Anfang an offen über Kosten zu sprechen.

Mein Versprechen an Sie: Keine versteckten Gebühren, keine bösen Überraschungen. Sie erfahren die Kosten, bevor Sie sich entscheiden. Und in vielen Fällen gibt es Möglichkeiten der Kostenübernahme oder Ratenzahlung.

Auf dieser Seite erkläre ich Ihnen:

  • Was der erste Schritt kostet (Erstberatung)
  • Warum Anwaltshonorare im Sozialrecht eine Besonderheit haben
  • Welche Finanzierungsmöglichkeiten Sie haben
  • Wie Sie den richtigen Weg für Ihre Situation finden

Der erste Schritt: Die Erstberatung

Bevor wir über eine vollständige Vertretung sprechen, steht immer die Erstberatung. In einem ausführlichen Gespräch (ca. 60 Minuten) klären wir:

  • Wie ist Ihre rechtliche Situation?
  • Welche Erfolgsaussichten haben Sie?
  • Welche Schritte sind sinnvoll?
  • Welche Kosten entstehen?

Wichtig: In der Erstberatung besprechen wir Ihre Situation und Handlungsoptionen. Eine aktive Vertretung
gegenüber Behörden oder Gerichten beginnt erst, wenn Sie mich danach beauftragen.

Was kostet die Erstberatung?

249,90 € (inkl. MwSt.)

Wichtig: Bei Übernahme der Vertretung im weiteren Verfahren wird diese Gebühr vollständig angerechnet. Die Erstberatung kostet Sie also nur, wenn Sie sich gegen eine weitere Beauftragung entscheiden.

Was genau eine Erstberatung umfasst (und was nicht) | → Jetzt Termin buchen


Anwaltshonorar im Sozialrecht: Eine Besonderheit

Vielleicht fragen Sie sich: Warum ist das Thema Kosten im Sozialrecht überhaupt so komplex? Das hat einen wichtigen Grund, den ich Ihnen transparent erklären möchte.

Anwaltshonorare richten sich in Deutschland grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Die Besonderheit im Sozialrecht: In den typischen sozialrechtlichen Verfahren – wie Erwerbsminderungsrente, Grad der Behinderung oder Pflegegrad – werden die Gebühren nicht nach dem Wert der Sache berechnet, sondern nach sogenannten Rahmengebühren. Diese sind gesetzlich sehr niedrig festgelegt.

Die Rahmengebühren liegen bei durchschnittlichen Fällen bei weniger als 400 € zuzüglich 19% Umsatzsteuer für ein komplettes Widerspruchsverfahren inklusive Erstberatung – zu wenig, um die tatsächlich erforderliche intensive Arbeit zu decken.

Deshalb sind im Sozialrecht Vergütungsvereinbarungen üblich und rechtlich ausdrücklich vorgesehen. Sie ermöglichen faire Bezahlung für spezialisierte Arbeit – und ich bespreche sie transparent mit Ihnen, bevor Kosten entstehen.

Mehr zu gesetzlichen Gebühren und konkreten Beispielen


Eine gute Nachricht: Keine Gerichtskosten im Sozialrecht

Hier kann ich Sie beruhigen: Im Sozialrecht fallen für Sie als Privatperson vor dem Sozialgericht in der Regel keine Gerichtskosten an. Das ist eine wichtige Besonderheit, die das Sozialrecht von anderen Rechtsgebieten unterscheidet.

Was bedeutet das konkret?

Keine Gerichtskosten: Anders als etwa im Zivilrecht müssen Sie keine Kosten für das Gerichtsverfahren zahlen – egal, wie Ihr Fall ausgeht.

Gutachtenkosten trägt der Staat: Wenn das Sozialgericht ein medizinisches Gutachten einholt (was häufig vorkommt), zahlt die Staatskasse die Kosten dafür. Sie tragen diese Kosten nicht – auch dann nicht, wenn Sie das Verfahren verlieren sollten.

Ihr finanzielles Risiko: Wenn Sie vor dem Sozialgericht klagen, zahlen Sie nur Ihren eigenen Anwalt – nicht das Gericht, nicht den Gutachter und auch nicht die Gegenseite.

Diese Regelung soll sicherstellen, dass auch Menschen mit geringem Einkommen Zugang zum Recht haben. Das sozialgerichtliche Verfahren ist deshalb deutlich kostengünstiger als viele andere Gerichtsverfahren.


Ihre Situation: Welcher Weg passt zu Ihnen?

Je nach Ihrer finanziellen Situation gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:

Sie zahlen selbst

Sie möchten Ihren Anwalt selbst finanzieren? Dann arbeite ich mit transparenten Vergütungsvereinbarungen, die wir vor Beauftragung besprechen. Ratenzahlung ist in der Regel möglich.

Mehr für Selbstzahler


Sie haben eine Rechtsschutzversicherung

Gut! Ihre Versicherung übernimmt die gesetzlichen Gebühren. Da diese aber oft nicht den tatsächlichen Aufwand decken, schließen wir in vielen Fällen für die qualitativ hochwertige Bearbeitung eine Vergütungsvereinbarung.

Mehr mit Rechtsschutzversicherung


Sie haben geringes Einkommen

Bei niedrigem Einkommen können Sie Prozesskostenhilfe (für Gerichtsverfahren) oder Beratungshilfe (für Beratung und Widerspruch) beantragen. Der Staat übernimmt dann die Kosten ganz oder teilweise.

Mehr zu staatlicher Hilfe (PKH/Beratungshilfe)


Häufige Fragen zu den Kosten

Kann ich mir einen Anwalt überhaupt leisten?
Meistens ja – durch Prozesskostenhilfe, Ratenzahlung oder Rechtsschutzversicherung. Im Erstgespräch klären wir gemeinsam Ihre Optionen.

Warum sind die Kosten oft höher als die gesetzlichen Gebühren?
Die gesetzlichen Gebühren im Sozialrecht sind sehr niedrig und decken den tatsächlichen Aufwand häufig nicht. Mehr dazu auf der Seite Gesetzliche Gebühren.

Was kostet mich ein komplettes Verfahren?
Das hängt vom Einzelfall ab. Im Erstgespräch gebe ich Ihnen eine möglichst konkrete Einschätzung.

Was passiert, wenn ich das Verfahren verliere?
Im Sozialrecht gibt es (wenn Sie als Privatperson/Versicherter klagen) keine Gerichtskosten für Sie und Gutachtenkosten trägt der Staat. Sie zahlen also nur mein Honorar – nicht das Gericht und nicht die Gegenseite.

Kann ich in Raten zahlen?
Ja, in den meisten Fällen ist Ratenzahlung möglich. Wir finden eine Lösung, die zu Ihrer finanziellen Situation passt.

Muss ich etwas zahlen, wenn Sie meinen Fall ablehnen?
Nein. Nur wenn wir eine Erstberatung durchführen, fällt die Erstberatungspauschale an.