Sie möchten wissen, welche Kosten bei einer anwaltlichen Vertretung im Sozialrecht auf Sie zukommen. Das ist mehr als verständlich – gerade wenn Sie sich in einer finanziell angespannten Situation befinden.
Auf dieser Seite nenne ich Ihnen konkrete Bereiche für die Zusatzvergütungen, die über die gesetzlichen Gebühren hinaus anfallen. Mir ist wichtig, dass Sie wissen, in welchem finanziellen Rahmen wir uns ungefähr bewegen – bevor Sie sich für ein Erstgespräch entscheiden.
Die Bereiche dienen Ihrer Orientierung. Im Erstgespräch nenne ich Ihnen den konkreten Betrag für Ihren Fall.
Erstberatung zuerst – Entscheidung danach
Sie müssen sich nicht vor dem Erstgespräch entscheiden.
Die Bereiche auf dieser Seite geben Ihnen eine grobe Vorstellung davon, in welchem finanziellen Rahmen wir uns bewegen. Sie sollen wissen, ob wir über wenige Euro oder mehrere tausend Euro sprechen.
So läuft es ab:
1. Erstberatung (249,90€ inkl. MwSt.)
Wir besprechen Ihren Fall – telefonisch, per Video oder auf Wunsch auch persönlich in meiner Kanzlei. Wir analysieren Ihre Erfolgsaussichten und klären die konkreten Kosten einer möglichen Vertretung. Sie lernen mich kennen. Die Chemie muss stimmen.
2. Sie entscheiden in Ruhe
Erst danach entscheiden Sie, ob Sie mich mit der weiteren Vertretung beauftragen möchten. Ohne Druck, ohne Verpflichtung.
3. Mandat (falls gewünscht)
Bei Beauftragung wird die Erstberatungspauschale vollständig auf die Gesamtkosten angerechnet.
Die Erstberatung ist Ihr risikofreier erster Schritt. Sie investieren 249,90€ (inkl. MwSt.) und wissen danach, woran Sie sind – fachlich, menschlich und finanziell.
Wie setzen sich die Kosten zusammen?
Bei jeder Vertretung fallen in dem meisten Fällen zwei Kostenpositionen an:
1. Gesetzliche Gebühren (RVG)
Diese sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegt und entstehen in jedem Fall. Ihre Höhe hängt vom Verfahrensverlauf ab – eine genaue Vorhersage ist zu Beginn nicht möglich.
→ Detaillierte Informationen und Beispiele finden Sie auf der RVG-Seite
2. in vielen Fällen: Zusatzvergütung (Vergütungsvereinbarung)
Diese wird individuell als Pauschale vereinbart. Warum sie in vielen Fällen notwendig ist, habe ich auf der Hauptkostenseite ausführlich erklärt – kurz gesagt: Die gesetzlichen Gebühren im Sozialrecht sind zu niedrig für intensive, spezialisierte Bearbeitung.
Mit oder ohne Rechtsschutzversicherung – der Unterschied
Die Kostenverteilung hängt davon ab, ob Sie rechtsschutzversichert sind:
Sie HABEN eine Rechtsschutzversicherung
RVG-Gebühren: Zahlt Ihre Versicherung
Sie zahlen:
- Ihre gegebenenfalls bestehende Selbstbeteiligung (z.B. 150€, abhängig von Ihrem Vertrag)
- Die Zusatzvergütung (siehe Bereiche unten)
Bei Erfolg: Sollten wir erfolgreich sein und die Gegenseite zur Kostenerstattung verpflichtet sein, erhalten Sie Ihre Selbstbeteiligung zurück.
→ Ausführliche Informationen zur Rechtsschutzversicherung
Sie haben KEINE Rechtsschutzversicherung
Sie zahlen:
- RVG-Gebühren (siehe RVG-Seite)
- Die pauschale Zusatzvergütung (siehe Bereiche unten)
Bei Erfolg: Sollten wir erfolgreich sein und die Gegenseite zur Kostenerstattung verpflichtet sein, erhalten Sie die RVG-Gebühren zurück.
In beiden Fällen bleibt die Zusatzvergütung bei Ihnen – unabhängig vom Verfahrensausgang.
Konkrete Bereiche für Zusatzvergütungen
Die folgende Übersicht zeigt Orientierungsrahmen für typische Verfahren. Es handelt sich nicht um feste Preise – der konkrete Betrag hängt vom Einzelfall ab. Nicht alle denkbaren sozialrechtlichen Konstellationen können hier abgebildet werden. Im Erstgespräch erhalten Sie eine konkrete Kosteneinschätzung für Ihren Fall. Wir vereinbaren dann einen festen Pauschalbetrag für Ihr Verfahren.
Der konkrete Betrag hängt von vielen Faktoren ab: Umfang der Akten, bei medizinischen Sachverhalten Anzahl und Komplexität der Erkrankungen, rechtliche Schwierigkeiten, Aufbereitung der Unterlagen und weitere individuelle Umstände.
Alle Beträge netto zzgl. 19% Umsatzsteuer.
Erwerbsminderungsrente
(zzgl. 19% USt.)
(zzgl. 19% USt.)
Grad der Behinderung (Schwerbehindertenrecht)
(zzgl. 19% USt.)
(zzgl. 19% USt.)
Pflegegrad
(zzgl. 19% USt.)
(zzgl. 19% USt.)
Arbeitsunfall und Berufskrankheit
Je nach Verfahrensgegenstand sehr unterschiedlich
(zzgl. 19% USt.)
(zzgl. 19% USt.)
Agentur für Arbeit
(z.B. Sperrzeiten)
(zzgl. 19% USt.)
(zzgl. 19% USt.)
Gesetzliche Krankenversicherung
(Krankengeld, Reha, Hilfsmittel, Heilmittel etc.)
Je nach Inhalt sehr unterschiedlich – im Erstgespräch nenne ich Ihnen den konkreten Betrag
Zusatzpauschale bei Gerichtsterminen
Für tatsächlich stattfindende Gerichtstermine (Erörterungstermin oder mündliche Verhandlung) berechne ich eine Terminspauschale von 200 € (zzgl. 19 % USt.) zusätzlich zu den oben genannten Zusatzvergütungen und den gesetzlichen Gebühren. Der Grund: Die gesetzliche Terminsgebühr ist sehr niedrig und deckt den tatsächlichen Aufwand für die Vorbereitung und Durchführung eines Gerichtstermins nicht ab.
Wichtig zu wissen: Viele Verfahren – insbesondere bei medizinischen Sachverhalten – erledigen sich nach den Sachverhaltsermittlungen des Gerichts häufig auf andere Weise (Vergleich, Anerkenntnis, Klagerücknahme etc.) oder das Gericht entscheidet schriftlich durch Gerichtsbescheid oder Urteil ohne mündliche Verhandlung. Die Terminspauschale fällt dann nicht an.
Beratungshilfe: Bei Inanspruchnahme von Beratungshilfe sind Vergütungsvereinbarungen gesetzlich ausgeschlossen. → Informationen zu Beratungshilfe
Ratenzahlung möglich
Finanzielle Engpässe sind kein Hinderungsgrund. Wir finden gemeinsam eine Ratenzahlungslösung, die zu Ihrer Situation passt. Das besprechen wir im Erstgespräch.
Warum ich Ihnen diese Zahlen nenne
Viele Anwälte im Sozialrecht sagen: „Das besprechen wir im Erstgespräch“ oder „Die Kosten sind individuell.“
Das stimmt beides – aber es hilft Ihnen nicht weiter.
Ich finde: Sie haben ein Recht darauf, es vorher zu wissen. Auch wenn es nur Orientierungswerte sind – Sie sollen wissen, in welchem Rahmen wir uns ungefähr bewegen, bevor Sie Zeit und Geld in ein Erstgespräch investieren.
Böse Überraschungen im Erstgespräch? Nicht bei mir. Sie erhalten Transparenz und Klarheit – von Anfang an.
Häufige Fragen zu den Zusatzvergütungen
Warum zwei verschiedene Kostenpositionen?
Die gesetzlichen Gebühren (RVG) sind extrem niedrig. Warum das so ist und warum Zusatzvergütungen notwendig sind, erkläre ich ausführlich auf der Hauptkostenseite.
Was zahlt meine Rechtsschutzversicherung?
Nur die gesetzlichen Gebühren (RVG). Die Zusatzvergütung in Form eines Pauschalbetrages zahlen Sie selbst. Details auf der Rechtsschutz-Seite.
Wird die Erstberatung angerechnet?
Ja, vollständig. Bei Mandatserteilung werden die 249,90€ (inkl. MwSt.) komplett auf die Gesamtkosten angerechnet.
Warum sind die Bereiche so breit?
Jeder Fall ist anders. Der konkrete Betrag hängt von vielen Faktoren ab: Umfang der Akten, bei medizinischen Sachverhalten Anzahl und Komplexität der Erkrankungen, rechtliche Schwierigkeiten, Aufbereitung der Unterlagen und weitere Umstände. Im Erstgespräch ordne ich Ihren Fall ein und nenne Ihnen den konkreten Pauschalbetrag.
Ist Ratenzahlung möglich?
Ja, absolut. Bei finanziellen Schwierigkeiten vereinbaren wir eine Ratenlösung, die zu Ihrer Situation passt.
Bekomme ich die Zusatzvergütung bei Erfolg zurück?
Nein. Die Gegenseite erstattet nur die gesetzlichen Gebühren (RVG). Die Zusatzvergütung bleibt bei Ihnen – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Bei einer Rechtsschutzversicherung erhalten Sie bei Erfolg immerhin Ihre Selbstbeteiligung zurück.
Was passiert, wenn es mir im Erstgespräch zu teuer ist?
Das ist völlig in Ordnung. Die Erstberatung ist unverbindlich. Sie haben dann eine fundierte Einschätzung Ihres Falls und können in Ruhe entscheiden. Die 249,90€ (inkl. MwSt.) sind in jedem Fall gut investiert, da Sie Klarheit über Ihre Erfolgsaussichten erhalten.
Sind diese Beträge verhandelbar?
Die Bereiche geben den wirtschaftlich notwendigen Rahmen vor. Eine individuelle Anpassung ist in Ausnahmefällen möglich – insbesondere durch Ratenzahlung. Das besprechen wir im Erstgespräch.
Warum nennen Sie konkrete Bereiche, wenn es doch „individuell“ ist?
Weil Sie eine Orientierung verdienen. Ohne diese Bereiche wissen Sie nicht, ob wir über 300€ oder 3.000€ sprechen. Die Bereiche zeigen Ihnen den Rahmen – der konkrete Betrag für Ihren Fall wird im Erstgespräch festgelegt.
Kommen auf die genannten Beträge noch weitere Kosten hinzu?
Nein. Die genannten Zusatzvergütungen sind neben den gesetzlichen Gebühren (RVG) die Kosten für die anwaltliche Vertretung in einem bestimmten Verfahrensabschnitt. Hinzu kommt lediglich die Umsatzsteuer (19%). Weitere Kosten fallen nicht an – im Sozialrecht entstehen für Sie keine Gerichtskosten.

