Immer wieder ein ganz heißes und schwieriges Thema ist die Frage, in welcher Höhe Unterkunftskosten (= Kaltmiete inkl. Betriebskosten, ohne Heizung und Warmwasser) vom Jobcenter bzw. vom Sozialamt als angemessen bewertet und somit voll übernommen werden.

Hierzu werden Konzepte erstellt, die zu Tabellen mit festen Mietobergrenzen führen. Diese Mietobergrenzen sind immer wieder Gegenstand von Klageverfahren vor den Sozialgerichten.

Das letzte Konzept des Landkreises Kassel stammt aus dem Jahr 2017 und wurde 2019 zuletzt geändert. Seitdem sind zahlreiche Verfahren beim Sozialgericht Kassel anhängig, ob diese Mietobergrenzen rechtmäßig sind oder nicht. Bisher gab es hierzu noch keine Entscheidung. Nächste Woche steht eine mündliche Verhandlung in einer Sache an, in der wahrscheinlich erstmals über diese Frage entschieden wird.

Und ausgerechnet jetzt erhalte ich in einem anderen laufenden Verfahren die Mitteilung, dass für den Landkreis Kassel ein ganz neues Konzept erstellt wurde mit völlig neuem Inhalt. Die neuen Mietobergrenzen sollen ab dem 01.07.2021 gelten.

Mir sind die Werte bisher nur für Vellmar bekannt: hier gilt nun z.B. für einen 1-Personen-Haushalt eine Obergrenze von 413,00 € (zzgl. Heizung und Warmwasser), bisher waren es lediglich 341,50 €.

Eine Steigerung von mehr als 20% !

Wie es in den anderen Orten des Landkreises Kassel aussieht, weiß ich noch nicht.

Wohl dem, der sich gegen die Leistungsbescheide des Jobcenter durch Widerspruch und Klage gewehrt hat. Hier können nun – je nach Einzelfall – Nachzahlungen winken.

Wichtig : Neue Mietobergrenzen des Jobcenter Landkreis Kassel ab 01.07.2021 !