Das Jobcenter hatte der alleinerziehenden Mandantin die Leistungen erheblich gekürzt. So wurde der neue Freund gleich als „eheähnlich zusammenlebender Partner“ bewertet und somit als Mitglied der „Bedarfsgemeinschaft“ berücksichtigt, was zu deutlich niedrigeren Leistungen führte.

Darüber hinaus wurde gleichzeitig der Mehrbedarf bei Alleinerziehung gestrichen…immerhin auch knapp 50,- € pro Monat.

Leider kam die Mandantin erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist, also mit einem inzwischen bestandskräftigen Bescheid zu mir. Hier kann aber ein sog. Überprüfungsantrag helfen. Dieser wurde zwar abgelehnt, wogegen wir dann aber Widerspruch einlegen konnten.

Jetzt kam der Abhilfebescheid: alle beanstandeten Punkte wurden geändert…Nachzahlung für die Mandantin knapp 3.400,- € ! Das ist doch mal eine gute Nachricht.

Und den Anwalt zahlt das Jobcenter auch noch, weil der Widerspruch erfolgreich war. Wenn das Jobcenter gleich unserem Überprüfungsantrag stattgegeben hätte, müssten sie die Anwaltsgebühren nicht erstatten…

Feiner Erfolg gegen das Jobcenter