Heute war ein Abhilfebescheid des Jobcenter in der Post, der nicht nur die wirtschaftliche Existenz der Mandantin sichert, sondern auch ein ansonsten in den nächsten Tagen notwendiges einstweiliges Rechtsschutzverfahren vor dem Sozialgericht erspart. Gut so.

Das Jobcenter hatte in dem angefochtenen Leistungsbescheid nicht nur Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis angerechnet, das es gar nicht mehr gab. Es wurde auch noch Kindesunterhalt als Einkommen angerechnet, welcher ebenfalls tatsächlich längst nicht mehr zur Verfügung stand. Und zu guter Letzt wurde noch Kindergeld als Einkommen für ein Kind angerechnet, das längst nicht mehr in der Familie lebt und für das es auch kein Kindergeld mehr gibt.

All diese Punkte wurden im Leistungsantrag korrekt angegeben, trotzdem wurden die Leistungen rechtswidrig insgesamt um monatlich fast 600 € im Wege der Einkommensanrechnung gekürzt. Manche Bescheide der Jobcenter kann man nicht mehr im Geringsten nachvollziehen.

Kurzfristige Abhilfe erspart Eilverfahren