Das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung ist vielfältig und komplex. In der anwaltlichen Praxis geht es häufig um Problemstellungen aus folgenden Bereichen:

  • Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • medizinische Rehabilitationsleistungen
  • Versicherungspflicht / Versicherungsfreiheit

Im Bereich der (drohenden oder bestehenden) Erwerbsminderung steht oftmals das Restleistungsvermögen der Betroffenen im Streit, d.h. die Frage, ob und inwieweit der Versicherte noch in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Häufigste Ursache einer Erwerbsminderung sind seelische Erkrankungen. So mussten beispielsweise im Jahr 2016 insgesamt 43 Prozent aller Neurentner wegen dauerhafter seelischer Erkrankungen (Angststörung, Depressionen etc.) aus dem Berufsleben ausscheiden.

Bei 13,1 Prozent war eine Erkrankung des Skeletts oder der Muskulatur die Ursache, bei 12,8 Prozent Krebs und bei 9,3 Prozent das Herz bzw. der Kreislauf.

Diese Verteilung spiegelt sich auch in der anwaltlichen Praxis nieder. Häufig sind seelische Erkrankungen meiner Mandanten Gegenstand der rentenrechtlichen Verfahren. Gerade in diesem Bereich wirkt die anwaltliche Vertretung für viele Betroffene entlastend, da die Kraft für eigenständige Auseinandersetzungen mit den Behörden einfach nicht mehr ausreicht.

Lassen Sie sich helfen. Ich unterstütze Sie gern und vertrete Sie gegenüber der Rentenversicherung.