Ein wichtiger Bestandteil der Sozialversicherung ist die gesetzliche Krankenversicherung. In der anwaltlichen Beratungspraxis spielen hier beispielsweise folgende Bereiche eine Rolle:

  • Versorgung mit Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln
  • häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe
  • stationäre Krankenhausbehandlung/Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Krankengeld
  • Eltern-Kind-Maßnahmen (“Mutter-Kind-Kur”)

 

Besonders häufig sind Streitigkeiten rund ums Krankengeld. So kommt es vor, dass der medizinische Dienst der Krankenkasse zu dem Ergebnis kommt, dass der Versicherte arbeitsfähig ist, obwohl der behandelnde Arzt etwas anderes festgestellt hat.  Auch die erforderliche Lückenlosigkeit der Krankschreibung ist häufig problematisch.

Beratungsbedarf entsteht auch dann, wenn die Krankenkasse die Erwerbsfähigkeit des Versicherten infrage stellt und zur Beantragung der Erwerbsminderungsrente auffordert.

Auch bei der Frage der Notwendigkeit einer Reha-Maßnahme spielt das Ausmaß der bestehenden Erkrankung eine – häufig umstrittene – Rolle.

 

 

Bitte beachten Sie, dass meine Tätigkeit die GESETZLICHE Krankenversicherung betrifft. Sollten Sie ein Anliegen hinsichtlich einer PRIVATEN Krankenversicherung haben, so kann ich Ihnen in der Regel leider nicht helfen.