Wie Sie den Informationen auf dieser Internetseite entnehmen können, bin ich ausschließlich sozialrechtlich tätig. Nur so ist auf diesem komplexen und schwierigen Rechtsgebiet eine gute Beratungsqualität zu gewährleisten.

Es gibt jedoch auch Rechtsbereiche, die zwar dem Sozialrecht zugeordnet oder als Sozialleistung angesehen werden, in denen ich Ihnen derzeit keine Beratung oder Vertretung anbieten kann:

  • Elterngeld
  • Kindergeld
  • Kinderzuschlag
  • BaföG
  • Wohngeld
  • Berufsausbildungsbeihilfe / Ausbildungsgeld
  • Elternunterhalt mit Bezug zum Sozialamt

Sofern Sie ein Anliegen außerhalb des Sozialrechts haben oder Sie nicht genau einschätzen können, welches Rechtsgebiet Ihr Anliegen überhaupt berührt, sprechen Sie mich bitte an. Ich werde gerne prüfen, ob ich Ihnen weiterhelfen kann. Gegebenenfalls empfehle ich Ihnen einen besser geeigneten Kollegen und stelle auf Wunsch auch den Kontakt zu diesem her.