Bundessozialgericht: kein Hartz IV-Anspruch auf Tablet oder Computer für die Schule (nach alter Rechtslage)

Vor wenigen Tagen hat das Bundessozialgericht in einer Grundsatzentscheidung festgestellt, dass Hartz IV-Leistungsberechtigte keinen Anspruch gegen das Jobcenter auf Übernahme von Kosten für ein digitales Endgerät (Tablet oder Computer) für die Nutzung durch ein Schulkind hat. Rechtlich begründet dies das

Hessisches Landessozialgericht: kein Hartz IV-Anspruch auf Mehrbedarf für FFP-2-Masken

Nachdem in der hessischen Sozialgerichtsbarkeit bereits unter anderem das Sozialgericht Kassel und das Sozialgericht Gießen Ansprüche von Hartz IV-Leistungsberechtigten auf einen Mehrbedarf für die Anschaffung von FFP-2-Masken verneint hatten, hat inzwischen das Landessozialgericht in Darmstadt (zweite Instanz) in einem Eilverfahren