Im Bereich der Jobcenter-Leistungen gilt grundsätzlich das sogenannte Zuflussprinzip. Dies bedeutet, dass Einnahmen grundsätzlich in demjenigen Monat als Einkommen anzurechnen sind, in dem sie zufließen. Beispiel: der Leistungsberechtigte verdient mit seiner beruflichen Tätigkeit im Juli 500,00 €. Das Juli-Gehalt wird
Änderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket zum 01.08.2019 !
Änderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket zum 01.08.2019 ! Zum Beispiel: Ab jetzt beträgt die jährliche Schulbedarfspauschale 150 € pro Jahr (100 € zum 1. August und 50 € zum 1. Februar), bisher waren dies jährlich 100 € (70 € im
Widerspruch versäumt ? Überprüfungsantrag kann helfen !
Gegen sozialrechtliche Bescheide einer Behörde ist stets das Rechtsmittel des Widerspruchs zulässig. Dieser Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides erhoben werden. Wird der Widerspruch nicht rechtzeitig erhoben, so wird der Bescheid bestandskräftig. Mit bestimmten Einschränkungen ist es