Sowohl beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV) als auch bei der Sozialhilfe kann ein Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung beansprucht werden, wenn eine Erkrankung/Behinderung nachgewiesen wird, die zu einem erhöhten finanziellen Aufwand bei der Ernährung führt. In einem Fall der Sozialhilfe hat
Ablehnung der Rente wegen einer Verwechslung !?
Da hat sich das Akten-Wühlen am Samstag Vormittag doch wenigstens gelohnt. Offenbar wurde meiner Mandantin die Erwerbsminderungsrente wegen einer bloßen Verwechslung verweigert. Die Mandantin hatte wegen schwerer seelischer Erkrankungen eine Reha über die Rentenversicherung durchgeführt. Ergebnis: nur noch 3-6 Stunden