{"id":4445,"date":"2026-11-04T16:05:03","date_gmt":"2026-11-04T15:05:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ra-grotha.de\/wordpress\/?p=4445"},"modified":"2026-11-04T16:35:34","modified_gmt":"2026-11-04T15:35:34","slug":"schulbegleitung-schule-vorrangig-zustaendig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ra-grotha.de\/wordpress\/4445\/schulbegleitung-schule-vorrangig-zustaendig\/","title":{"rendered":"Schulbegleitung: Ist das vorrangig Aufgabe der Schule?"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Ein Beitrag von Rechtsanw\u00e4ltin <a href=\"https:\/\/www.ra-grotha.de\/wordpress\/ueber-mich\/lena-schminke\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Lena Scholten-Schminke<\/a> \u2013 in unserer Kanzlei zust\u00e4ndig f\u00fcr die Eingliederungshilfe.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Die kurze Antwort: Nicht in dieser Pauschalit\u00e4t.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Richtig ist, dass die Schule f\u00fcr Unterricht und sonderp\u00e4dagogische F\u00f6rderung verantwortlich ist. Daraus folgt aber nicht, dass die <a href=\"https:\/\/www.ra-grotha.de\/wordpress\/sozialrecht\/anwalt-eingliederungshilfe\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Eingliederungshilfe<\/a> eine Schulbegleitung ablehnen darf. <strong>Sie darf Sie nur dann auf die Schule verweisen, wenn die Schule die n\u00f6tige Hilfe tats\u00e4chlich leistet \u2013 rechtzeitig und in ausreichendem Umfang.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diese Begr\u00fcndung wird in Ablehnungsbescheiden h\u00e4ufig verwendet. Sinngem\u00e4\u00df hei\u00dft es dort: \u201eDie Schule hat vorrangig sonderp\u00e4dagogisches Personal vorzuhalten. Die Eingliederungshilfe ist nachrangig.\u201c Die Schule wiederum erkl\u00e4rt, f\u00fcr eine Einzelbegleitung fehle ihr das Personal. Ihr Kind steht dazwischen. Und Sie als Eltern fragen sich, wer denn nun zust\u00e4ndig ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In diesem Beitrag nehme ich die Aussage der Beh\u00f6rde genau unter die Lupe. Ich erkl\u00e4re, was an ihr stimmt, wo sie zu kurz greift und wann ein Verweis auf die Schule ausnahmsweise berechtigt ist. Au\u00dferdem zeige ich Ihnen, wie Sie im Widerspruchsverfahren darauf reagieren k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Lieber zuh\u00f6ren als lesen?<\/strong> Im Video bespreche ich diesen Beitrag und fasse die wichtigsten Punkte zusammen.<\/p>\n\n\n\n<iframe loading=\"lazy\" title=\"Schulbegleitung: Ist das vorrangig Aufgabe der Schule?\" src=\"https:\/\/sozialrecht-grotha.videocdn.net\/player\/index.html?id=6aeb465c71c49039b6610a55\" frameborder=\"0\" width=\"720\" height=\"405\" allowfullscreen style=\"border: none; aspect-ratio: 16\/9; width: 100%; height: auto;\" allow=\"autoplay; fullscreen; picture-in-picture; clipboard-write\"><\/iframe>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Faktencheck: Die Aussage in vier Schritten<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine Begr\u00fcndung wie diese besteht meist aus mehreren Gedankenschritten. Nicht jeder davon ist falsch:<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table is-style-stripes\"><table><thead><tr><th>Aussage der Beh\u00f6rde<\/th><th>Stimmt das?<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>\u201eDie Schule ist f\u00fcr die Bildung Ihres Kindes verantwortlich.\u201c<\/td><td><strong>Ja.<\/strong> Unterricht und sonderp\u00e4dagogische F\u00f6rderung sind Aufgabe der Schule.<\/td><\/tr><tr><td>\u201eDie Eingliederungshilfe ist nachrangig.\u201c<\/td><td><strong>Ja, aber:<\/strong> Der Nachrang greift nur, wenn Ihr Kind die Hilfe tats\u00e4chlich anderswo bekommt.<\/td><\/tr><tr><td>\u201eAlso muss die Schule die Begleitung stellen, nicht das Amt.\u201c<\/td><td><strong>Nein.<\/strong> Solange die Schule den Bedarf nicht deckt, bleibt die Eingliederungshilfe in der Pflicht.<\/td><\/tr><tr><td>\u201eAn einer F\u00f6rderschule ist eine Schulbegleitung \u00fcberfl\u00fcssig.\u201c<\/td><td><strong>Nein, nicht pauschal.<\/strong> Auch dort kommt es auf den Bedarf Ihres Kindes an.<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was an der Aussage stimmt<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Beh\u00f6rde liegt nicht in allem falsch. Die Schulgesetze der L\u00e4nder \u2013 auch in Hessen und Niedersachsen \u2013 verpflichten die Schulen zur inklusiven Beschulung und zur sonderp\u00e4dagogischen F\u00f6rderung. Daf\u00fcr gibt es F\u00f6rderschullehrkr\u00e4fte, F\u00f6rderschulen und weitere Unterst\u00fctzungsangebote.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Sozialrecht respektiert diese Aufgabe. Die Leistungen zur Teilhabe an Bildung sind unabh\u00e4ngig von den Regeln \u00fcber die Schulpflicht. Und ja, die Eingliederungshilfe ist nachrangig: Sie springt nur ein, wenn die Hilfe nicht von anderer Seite bereits geleistet wird. F\u00fcr das Jugendamt gilt das Gleiche.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Umgekehrt gilt aber auch: Andere Stellen d\u00fcrfen ihre eigenen Pflichten nicht mit dem Hinweis ablehnen, dass es ja die Eingliederungshilfe gebe. Das betrifft ausdr\u00fccklich auch Stellen, die Rechte von Menschen mit Behinderungen in ihrem Bereich gew\u00e4hrleisten m\u00fcssen \u2013 also etwa Schulen. Das Gesetz will dadurch verhindern, dass sich beide Seiten die Verantwortung gegenseitig zuschieben.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Warum die Aussage trotzdem zu pauschal ist<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">1. Nachrang hei\u00dft \u201etats\u00e4chlich erhalten\u201c, nicht \u201etheoretisch zustehen\u201c<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Nachrang ist im Gesetz genau formuliert: Eingliederungshilfe bekommt, wer die n\u00f6tige Leistung nicht von anderen \u201eerh\u00e4lt\u201c (<a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/sgb_9_2018\/__91.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 91 Abs. 1 SGB IX<\/a>).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Es kommt also darauf an, ob Ihr Kind die Hilfe wirklich bekommt. Wer sie theoretisch leisten m\u00fcsste, ist zweitrangig.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Genau so sehen es die obersten Gerichte. Das Bundessozialgericht verlangt, dass die Schule ihre Pflicht tats\u00e4chlich erf\u00fcllt oder die Hilfe zumindest ohne Weiteres zu haben ist. Das Bundesverwaltungsgericht sagt f\u00fcr das Jugendamt dasselbe: Die Hilfe der Schule muss rechtzeitig verf\u00fcgbar sein und den Bedarf decken.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Kurz gesagt: Was die Schule vorhalten m\u00fcsste, hilft Ihrem Kind am Montagmorgen nicht. Entscheidend ist, wer tats\u00e4chlich an dessen Seite steht.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">2. Sonderp\u00e4dagogische F\u00f6rderung ist nicht dasselbe wie Schulbegleitung<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00f6rderschullehrkr\u00e4fte unterrichten, planen die F\u00f6rderung und beraten die Lehrkr\u00e4fte. An Regelschulen sind sie oft nur einige Stunden pro Woche in der Klasse. Eine Schulbegleitung hat eine andere Aufgabe. Sie ist verl\u00e4sslich an der Seite Ihres Kindes \u2013 im Unterricht, in der Pause, beim Raumwechsel und in Krisen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Allein Sache der Schule ist nur der sogenannte <strong>Kernbereich der p\u00e4dagogischen Arbeit<\/strong>. Das Bundessozialgericht fasst ihn eng. Dazu geh\u00f6ren:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>die Vorgabe und Vermittlung der Lerninhalte,<\/li>\n\n\n\n<li>das p\u00e4dagogische Konzept des Unterrichts,<\/li>\n\n\n\n<li>die Bewertung der Sch\u00fclerleistungen.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Alles, was diese Arbeit nur absichert, kann Eingliederungshilfe sein. Das gilt auch dann, wenn die Schulbegleitung dabei p\u00e4dagogisches Geschick braucht. Ein Beispiel: Die Schulbegleitung erkl\u00e4rt eine Aufgabe der Lehrerin noch einmal in einfacheren Worten. Das macht sie nach der Rechtsprechung nicht zur Lehrkraft.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">3. Auch an der F\u00f6rderschule gilt nichts anderes<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Oft hei\u00dft es: An der F\u00f6rderschule gibt es kleine Klassen und sonderp\u00e4dagogisches Personal, da sei eine Schulbegleitung unn\u00f6tig. Auch das ist zu pauschal.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Fall des Bundessozialgerichts von 2019 besuchte der Sch\u00fcler eine F\u00f6rderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung. Das Gericht stellte klar: Der Kernbereich ist an F\u00f6rderschulen genauso eng wie an Regelschulen. Der Tr\u00e4ger der Eingliederungshilfe musste in diesem Fall mehr als die bewilligten 13 Wochenstunden Schulbegleitung \u00fcbernehmen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">4. Ein paar Helferstunden der Schule reichen nicht automatisch<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Manche Schulen haben eigene Assistenzkr\u00e4fte oder Schulhelfer. Ob das gen\u00fcgt, h\u00e4ngt vom Bedarf Ihres Kindes ab.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein Beispiel aus der Rechtsprechung: Eine Sch\u00fclerin mit Autismus erhielt \u00fcber die Schule zehn Schulhelferstunden pro Woche. Diese Stunden waren nicht fest an sie gebunden und nicht auf Autismus ausgerichtet. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hielt das nicht f\u00fcr bedarfsdeckend. Es verpflichtete das Jugendamt im Eilverfahren zu 25 Stunden individueller Schulbegleitung pro Woche (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Gericht=OVG%20Berlin-Brandenburg&amp;Datum=22.01.2024&amp;Aktenzeichen=6%20S%2060.23\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Beschluss vom 22.01.2024 \u2013 OVG 6 S 60\/23<\/a>).<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">5. Der Streit zwischen Beh\u00f6rden darf nicht auf dem R\u00fccken Ihres Kindes ausgetragen werden<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Angenommen, die Schule w\u00e4re zur Unterst\u00fctzung verpflichtet, leistet aber nicht. Dann muss in der Regel zun\u00e4chst die Eingliederungshilfe einspringen. Sie kann sich die Kosten anschlie\u00dfend beim Schultr\u00e4ger zur\u00fcckholen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Wer am Ende zahlt, kl\u00e4ren die Beh\u00f6rden untereinander. Ihr Kind braucht die Hilfe jetzt.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wann der Verweis auf die Schule berechtigt sein kann<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nicht jeder Verweis auf die Schule ist falsch. Berechtigt kann er sein,<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>wenn die Schule tats\u00e4chlich eine Person bereitstellt, die den Bedarf Ihres Kindes verl\u00e4sslich deckt,<\/li>\n\n\n\n<li>wenn es um den Unterricht selbst geht, etwa um zus\u00e4tzliche F\u00f6rderstunden oder Nachhilfe in einem Fach,<\/li>\n\n\n\n<li>wenn Ihr Kind die Hilfe von der Schule rechtzeitig und ohne Weiteres bekommen kann.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Deckt die Schule den Bedarf nur zum Teil, kommt f\u00fcr den Rest die Eingliederungshilfe in Betracht. Es geht also nicht um \u201eganz oder gar nicht\u201c.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ob ein Verweis auf die Schule im Einzelfall tr\u00e4gt, sollte daher genau gepr\u00fcft werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Praktische Tipps: So reagieren Sie auf diesen Ablehnungsgrund<\/h2>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li><strong>Frist sichern.<\/strong> Legen Sie innerhalb eines Monats <a href=\"https:\/\/www.ra-grotha.de\/wordpress\/sozialrecht\/ablauf-eines-sozialrechtlichen-verfahrens\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Widerspruch<\/a> ein. Ein Bescheid per Post gilt am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Ma\u00dfgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids. Eine Einlegung per E-Mail ist unwirksam.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Die Schule schriftlich fragen.<\/strong> Bitten Sie die Schulleitung um eine kurze Stellungnahme. Welches Personal steht Ihrem Kind wie viele Stunden zur Verf\u00fcgung? Ist diese Person fest f\u00fcr Ihr Kind da? Deckt das den Bedarf, auch in Pausen?<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Den Stundenplan abgleichen.<\/strong> Markieren Sie die Stunden, in denen niemand Ihr Kind unterst\u00fctzt. So wird die L\u00fccke sichtbar.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Vorf\u00e4lle dokumentieren.<\/strong> Notieren Sie Anrufe der Schule, fr\u00fche Abholungen, verk\u00fcrzte Schultage und Krisen.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Das Amt beim Wort nehmen.<\/strong> Fordern Sie das Amt auf, konkret zu benennen, welche Person an der Schule welchen Bedarf decken soll. Das Amt muss den Sachverhalt von sich aus ermitteln.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Begr\u00fcnden Sie Ihren Widerspruch.<\/strong> Verweisen Sie darauf, dass der Nachrang des Kostentr\u00e4gers nur bei tats\u00e4chlicher Hilfe greift.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Bei Zeitdruck handeln.<\/strong> Kann Ihr Kind ohne Begleitung nicht oder nur verk\u00fcrzt zur Schule gehen, kommt m\u00f6glicherweise ein Eilantrag beim Gericht in Betracht.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">H\u00e4ufige Fragen<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Darf das Amt eine Schulbegleitung ablehnen, weil die Schule zust\u00e4ndig sei?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nur unter engen Voraussetzungen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Eingliederungshilfe ist zwar nachrangig. Das bedeutet aber nur: Sie muss nicht leisten, soweit Ihr Kind die Hilfe tats\u00e4chlich von der Schule bekommt. Eine Pflicht der Schule, die nur auf dem Papier steht, reicht nicht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Fehlt die Unterst\u00fctzung in der Schule, muss das Amt den Bedarf decken. Ob es sich die Kosten sp\u00e4ter vom Schultr\u00e4ger zur\u00fcckholt, ist seine Sache. Pr\u00fcfen Sie deshalb, ob der Bescheid konkret benennt, wer Ihrem Kind in der Schule tats\u00e4chlich hilft.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Die Schule sagt, sie habe kein Personal. Was bedeutet das f\u00fcr meinen Antrag?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das spricht eher f\u00fcr Ihren Antrag als dagegen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wenn die Schule selbst erkl\u00e4rt, sie k\u00f6nne die Begleitung nicht leisten, ist der Bedarf Ihres Kindes tats\u00e4chlich nicht gedeckt. Genau dann greift der Nachrang nicht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bitten Sie die Schule, den Personalmangel schriftlich zu best\u00e4tigen. Eine solche Stellungnahme ist im Antrag und im Widerspruch ein wichtiges Beweismittel. Hilfreich ist, wenn die Schule auch beschreibt, in welchen Situationen Ihr Kind Unterst\u00fctzung braucht. Legen Sie die Stellungnahme dem Amt vor und verweisen Sie auf den Nachrang.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Mein Kind besucht eine F\u00f6rderschule. Gibt es dort \u00fcberhaupt eine Schulbegleitung?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ja, das ist m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00f6rderschulen haben kleinere Klassen und sonderp\u00e4dagogisch ausgebildetes Personal. Das deckt aber nicht automatisch jeden Bedarf. Manche Kinder brauchen trotzdem eine feste Person, die sie durch den Tag begleitet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Kernbereich ist dort genauso eng wie an Regelschulen. Entscheidend ist also auch hier der individuelle Bedarf Ihres Kindes.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Was geh\u00f6rt zum \u201eKernbereich der p\u00e4dagogischen Arbeit\u201c?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Kernbereich ist der Teil der Schularbeit, den allein die Schule leisten muss.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dazu z\u00e4hlen die Vorgabe und Vermittlung der Lerninhalte, das p\u00e4dagogische Konzept des Unterrichts und die Bewertung der Leistungen. Nicht dazu geh\u00f6rt, was diese Arbeit nur absichert. Beispiele sind Hilfe beim Konzentrieren, Begleitung in der Pause, Unterst\u00fctzung bei der Kommunikation oder das Beruhigen in einer Krise.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Muss ich zuerst gegen die Schule vorgehen?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In der Regel nicht. Sie m\u00fcssen nicht erst einen langen Streit mit der Schule oder dem Schulamt f\u00fchren, bevor die Eingliederungshilfe leisten muss.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Anders kann es sein, wenn Ihr Kind die Hilfe von der Schule rechtzeitig und ohne Weiteres bekommen kann. Ob das so ist, sollte im Einzelfall gepr\u00fcft werden. Unabh\u00e4ngig davon lohnt es sich, mit der Schule im Gespr\u00e4ch zu bleiben. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Lehrkr\u00e4ften und Schulbegleitung hilft Ihrem Kind am meisten.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Gilt das auch, wenn das Jugendamt zust\u00e4ndig ist?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ja. Auch die Jugendhilfe ist gegen\u00fcber der Schule <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/sgb_8\/__10.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">nachrangig<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Bundesverwaltungsgericht verlangt aber ebenso, dass die Hilfe der Schule rechtzeitig verf\u00fcgbar und bedarfsdeckend ist. Der Unterschied liegt vor allem im Rechtsweg: Bei Streit mit dem Jugendamt entscheidet das Verwaltungsgericht, nicht das Sozialgericht.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Fazit: Nicht jeder Verweis auf die Schule h\u00e4lt einer Pr\u00fcfung stand<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Aussage \u201eDie Schule hat vorrangig sonderp\u00e4dagogisches Personal vorzuhalten\u201c klingt \u00fcberzeugend. Sie hat auch gewisserma\u00dfen einen wahren Kern: Die Schule ist f\u00fcr Unterricht und sonderp\u00e4dagogische F\u00f6rderung verantwortlich.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr die Schulbegleitung entscheidend ist aber, ob Ihr Kind die n\u00f6tige Hilfe tats\u00e4chlich bekommt. <strong>Solange das nicht der Fall ist, bleibt die Eingliederungshilfe in der Pflicht \u2013 an der Regelschule wie an der F\u00f6rderschule.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Haben Sie einen Bescheid mit dieser oder einer \u00e4hnlichen Begr\u00fcndung erhalten? Dann <a href=\"https:\/\/www.ra-grotha.de\/wordpress\/ihre-anfrage\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">lassen Sie ihn pr\u00fcfen<\/a>, bevor die Widerspruchsfrist abl\u00e4uft. Ich sehe mir Ihre Unterlagen genau an und sage Ihnen ehrlich, welche Chancen ich sehe.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Unsere Kanzlei hat Standorte in Kassel und Hannover. Ich vertrete Sie jedoch bundesweit. Nehmen Sie daher gern Kontakt zu mir auf.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche oder medizinische Beratung. Der Inhalt wurde nach bestem Wissen recherchiert und erstellt. F\u00fcr dennoch m\u00f6glicherweise enthaltene Fehlinformationen oder sp\u00e4ter wegfallende Aktualit\u00e4t kann keine Haftung \u00fcbernommen werden. F\u00fcr die Beurteilung Ihrer konkreten Situation nehmen Sie unbedingt professionelle rechtliche bzw. medizinische Beratung in Anspruch.<\/em><\/p>\n\n\n\n<script type=\"application\/ld+json\">\n{\n \"@context\": \"https:\/\/schema.org\",\n \"@type\": \"FAQPage\",\n \"mainEntity\": [\n  {\n   \"@type\": \"Question\",\n   \"name\": \"Darf das Amt eine Schulbegleitung ablehnen, weil die Schule zust\u00e4ndig sei?\",\n   \"acceptedAnswer\": {\n    \"@type\": \"Answer\",\n    \"text\": \"Nur unter engen Voraussetzungen. Die Eingliederungshilfe ist zwar nachrangig. Das bedeutet aber nur: Sie muss nicht leisten, soweit Ihr Kind die Hilfe tats\u00e4chlich von der Schule bekommt. Eine Pflicht der Schule, die nur auf dem Papier steht, reicht nicht. Fehlt die Unterst\u00fctzung in der Schule, muss das Amt den Bedarf decken. Ob es sich die Kosten sp\u00e4ter vom Schultr\u00e4ger zur\u00fcckholt, ist seine Sache. 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