{"id":2625,"date":"2023-02-07T11:52:10","date_gmt":"2023-02-07T10:52:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ra-grotha.de\/?p=2625"},"modified":"2023-02-07T11:52:11","modified_gmt":"2023-02-07T10:52:11","slug":"was-tun-wenn-die-behoerde-nicht-ueber-ihren-antrag-oder-widerspruch-entscheidet-die-untaetigkeitsklage-kann-helfen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ra-grotha.de\/wordpress\/2625\/was-tun-wenn-die-behoerde-nicht-ueber-ihren-antrag-oder-widerspruch-entscheidet-die-untaetigkeitsklage-kann-helfen\/","title":{"rendered":"Was tun, wenn die Beh\u00f6rde nicht \u00fcber Ihren Antrag oder Widerspruch entscheidet ? Die Unt\u00e4tigkeitsklage kann helfen."},"content":{"rendered":"\n<p>Sie haben einen Antrag gestellt, z.B. auf Feststellung einer Schwerbehinderung oder eine Erwerbsminderungsrente \u2013 und es tut sich auch nach vielen Monaten nichts ? Oder Sie haben gegen einen Bescheid einer Beh\u00f6rde Widerspruch erhoben und die Beh\u00f6rde entscheidet monatelang nicht hier\u00fcber ?<\/p>\n\n\n\n<p>Die (Not-) L\u00f6sung kann hier lauten: Unt\u00e4tigkeitsklage.<\/p>\n\n\n\n<p>Aus \u00a7 88 des Sozialgerichtsgesetzes ergeben sich Fristen, innerhalb derer die Beh\u00f6rde im Regelfall die ausstehenden Entscheidungen treffen soll.<\/p>\n\n\n\n<p>So soll die Beh\u00f6rde \u00fcber einen erhobenen Widerspruch innerhalb von drei Monaten (ab Eingang des Widerspruchs) bzw. \u00fcber einen gestellten Antrag innerhalb von sechs Monaten (ab Eingang des Antrages) entscheiden, d. h. einen Bescheid erlassen. Dies gilt aber dann nicht, wenn die Beh\u00f6rde einen \u201ewichtigen Grund\u201c f\u00fcr eine l\u00e4ngere Bearbeitungszeit hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Gerade in Angelegenheiten mit medizinischem Hintergrund (Schwerbehinderung, Erwerbsminderungsrente etc.) k\u00f6nnen diese Fristen von den Beh\u00f6rden h\u00e4ufig nicht eingehalten werden. Denn oftmals m\u00fcssen Befundberichte bei \u00c4rzten oder sogar Sachverst\u00e4ndigengutachten angefordert werden, was erhebliche Zeit dauern kann. Dann ist es auch in Ordnung, wenn es mal etwas l\u00e4nger dauert.<\/p>\n\n\n\n<p>Kein wichtiger Grund ist allerdings der gern von den Beh\u00f6rden vorgebrachte Hinweis darauf, dass eine zu hohe Arbeitsbelastung der Beh\u00f6rde zu einer l\u00e4ngeren Bearbeitungsdauer f\u00fchre. Die Beh\u00f6rden sind verpflichtet, sich personell so auszustatten, dass die Antr\u00e4ge und Widerspr\u00fcche innerhalb der vorgesehenen Fristen bearbeitet werden. So jedenfalls die Theorie, in der Praxis sieht dies h\u00e4ufig leider ganz anders aus.<\/p>\n\n\n\n<p>Zumindest sollte die Beh\u00f6rde aber Zwischenmitteilungen geben, dass und aus welchem Grund die Bearbeitung noch etwas Zeit ben\u00f6tigt.<\/p>\n\n\n\n<p>Was passiert, wenn die Beh\u00f6rde die Fristen nicht einh\u00e4lt? Antwort: erst einmal gar nichts.<\/p>\n\n\n\n<p>Sie k\u00f6nnen also keine Anspr\u00fcche daraus herleiten, dass die Beh\u00f6rde die vorgesehene Frist f\u00fcr die Bearbeitung nicht einh\u00e4lt. So erh\u00e4lt man beispielsweise nat\u00fcrlich nicht die beantragte Feststellung einer Schwerbehinderung nur deshalb, weil die Beh\u00f6rde nicht innerhalb eines halben Jahres \u00fcber den Antrag entschieden hat. Dies leuchtet ein.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach Ablauf der oben genannten Frist ist allerdings eine sogenannte Unt\u00e4tigkeitsklage zul\u00e4ssig. Eine solche Klage wird beim zust\u00e4ndigen Sozialgericht eingereicht und hat ausschlie\u00dflich das Ziel, dass die Beh\u00f6rde endlich \u00fcber den Widerspruch bzw. Antrag entscheidet. Gegenstand einer solchen Unt\u00e4tigkeitsklage ist jedoch gerade nicht der eigentliche Inhalt, um den es geht, also zum Beispiel die Festsetzung eines bestimmten Behindertengrades oder die Gew\u00e4hrung einer Erwerbsminderungsrente.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Unt\u00e4tigkeitsklage ist also nur ein Mittel, die Beh\u00f6rde dazu zu zwingen, endlich \u00fcber den Widerspruch oder den gestellten Antrag (mit welchem Inhalt auch immer) zu entscheiden, damit man sich dann gegebenenfalls gegen eine ablehnende Entscheidung auf dem weiteren Rechtsweg wehren kann. Hat die Beh\u00f6rde die ausstehende Entscheidung endlich getroffen, kann man die Unt\u00e4tigkeitsklage f\u00fcr erledigt erkl\u00e4ren, das Verfahren ist dann formal beendet.<\/p>\n\n\n\n<p>Macht es in jedem Fall Sinn, nach dem Ablauf der drei oder sechs Monate sofort eine solche Unt\u00e4tigkeitsklage zu erheben?<\/p>\n\n\n\n<p>Nein, dies sehe ich nicht so. H\u00e4ufig beschleunigt eine Unt\u00e4tigkeitsklage das Verfahren nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Allerdings kann man nach Ablauf der Fristen die Beh\u00f6rde durchaus auffordern, nunmehr z\u00fcgig \u00fcber den Widerspruch oder Antrag zu entscheiden und dabei ank\u00fcndigen, dass ansonsten eine Unt\u00e4tigkeitsklage erhoben wird.<\/p>\n\n\n\n<p>L\u00e4sst man eine solche Unt\u00e4tigkeitsklage n\u00e4mlich durch einen Rechtsanwalt einlegen, so muss die Beh\u00f6rde die Anwaltsgeb\u00fchren des Unt\u00e4tigkeitsklageverfahrens erstatten, wenn die Klage zul\u00e4ssig und begr\u00fcndet war, die Frist also ohne wichtigen Grund verstrichen war. Die Ank\u00fcndigung einer Unt\u00e4tigkeitsklage kann daher ein gewisses Druckmittel sein, damit die Beh\u00f6rde endlich die Bearbeitung abschlie\u00dft und den ausstehenden Bescheid erl\u00e4sst.<\/p>\n\n\n\n<p>Manchmal gibt es auch F\u00e4lle, in denen sich die Beh\u00f6rde quasi \u201etot stellt\u201c und einfach gar keine Reaktion mehr von dort kommt. In diesen F\u00e4llen oder wenn die Verfahren einfach viel zu lange dauern, macht eine Unt\u00e4tigkeitsklage h\u00e4ufig Sinn.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sie haben einen Antrag gestellt, z.B. auf Feststellung einer Schwerbehinderung oder eine Erwerbsminderungsrente \u2013 und es tut sich auch nach vielen Monaten nichts ? 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