{"id":2435,"date":"2021-03-29T10:16:36","date_gmt":"2021-03-29T09:16:36","guid":{"rendered":"http:\/\/www.ra-grotha.de\/?p=2435"},"modified":"2021-03-29T10:16:36","modified_gmt":"2021-03-29T09:16:36","slug":"wichtige-gesetzesaenderung-im-sgb-ii-zum-01-04-2021","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ra-grotha.de\/wordpress\/2435\/wichtige-gesetzesaenderung-im-sgb-ii-zum-01-04-2021\/","title":{"rendered":"Wichtige Gesetzes\u00e4nderung im SGB II zum 01.04.2021!"},"content":{"rendered":"<p>Vor Beginn der Corona-Pandemie war die Rechtslage bei erwerbst\u00e4tigen Jobcenter-Leistungsbeziehern so, dass die Leistungen zun\u00e4chst vorl\u00e4ufig bewilligt wurden und dann von Amts wegen (also IMMER) nach Abschluss des Bewilligungszeitraums eine endg\u00fcltige Festsetzung mit Bildung eines monatlichen Durchschnittseinkommens erfolgte.<\/p>\n<p>Dann kam es im letzten Fr\u00fchjahr zu der Rechts\u00e4nderung des neuen \u00a7 67 SGB II, wonach eine endg\u00fcltige Festsetzung der Leistungen nur noch auf ausdr\u00fccklichen Antrag des Leistungsberechtigten erfolgte. Hiervon hatte ich berichtet.<\/p>\n<p>Nun gibt es eine erneute Rechts\u00e4nderung zum 01.04.2021. Zum einen wird f\u00fcr alle Bewilligungszeitr\u00e4ume, die ab dem 01.04.2021 beginnen und bei denen nur vorl\u00e4ufig \u00fcber die Leistungsanspr\u00fcche entschieden wird, nun wieder zwingend von Amts wegen eine endg\u00fcltige Festsetzung der Leistungen nach Abschluss des Bewilligungszeitraums erfolgen. Also: ab diesem Zeitraum kommt man um die endg\u00fcltige Festsetzung nicht mehr herum, ein Antrag des Leistungsberechtigten ist nicht mehr erforderlich.<\/p>\n<p>Gleichzeitig gibt es eine \u00c4nderung dahingehend, dass bei der abschlie\u00dfenden Festsetzung der Leistungen wieder auf den jeweiligen Zufluss von Einkommen in den einzelnen Monaten abgestellt wird, also kein monatliches Durchschnittseinkommen mehr gebildet wird.<\/p>\n<p>Ob dies zum Vorteil oder Nachteil eines Leistungsberechtigten ist, h\u00e4ngt immer vom Einzelfall ab.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vor Beginn der Corona-Pandemie war die Rechtslage bei erwerbst\u00e4tigen Jobcenter-Leistungsbeziehern so, dass die Leistungen zun\u00e4chst vorl\u00e4ufig bewilligt wurden und dann von Amts wegen (also IMMER) nach Abschluss des Bewilligungszeitraums eine endg\u00fcltige Festsetzung mit Bildung eines monatlichen Durchschnittseinkommens erfolgte. Dann kam<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[35],"tags":[],"class_list":["post-2435","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-buergergeld"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.ra-grotha.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2435","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.ra-grotha.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.ra-grotha.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ra-grotha.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ra-grotha.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2435"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.ra-grotha.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2435\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2436,"href":"https:\/\/www.ra-grotha.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2435\/revisions\/2436"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.ra-grotha.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2435"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ra-grotha.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2435"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ra-grotha.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2435"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}