{"id":2203,"date":"2020-04-14T13:16:21","date_gmt":"2020-04-14T12:16:21","guid":{"rendered":"http:\/\/www.ra-grotha.de\/?p=2203"},"modified":"2020-04-14T13:16:21","modified_gmt":"2020-04-14T12:16:21","slug":"corona-wichtige-aenderungen-im-sgb-ii","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ra-grotha.de\/wordpress\/2203\/corona-wichtige-aenderungen-im-sgb-ii\/","title":{"rendered":"Corona: Wichtige \u00c4nderungen im SGB II"},"content":{"rendered":"<p>Es ist nur schwer zu begreifen, wie schnell sich viele Dinge seit Beginn der Corona-Pandemie \u00e4ndern und entwickeln, nicht nur in gesundheitlicher Hinsicht.<\/p>\n<p>Innerhalb k\u00fcrzester Zeit haben Menschen ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage verloren. Dies f\u00fchrt dazu, dass Menschen beim Jobcenter existenzsichernde Leistungen beantragen m\u00fcssen, die sich das noch vor wenigen Wochen nicht im (Alb)traum h\u00e4tten vorstellen k\u00f6nnen. Auch bei mir melden sich bereits erste Ratsuchende, denen es genau so ergangen ist.<\/p>\n<p>Die Politik hat schnell reagiert und mit hei\u00dfer Nadel einen \u00a7 67 SGB II neu geschaffen: &#8222;Vereinfachtes Verfahren f\u00fcr den Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2&#8220;. Ohne dass ich dies inhaltlich bewerten m\u00f6chte, ergeben sich hieraus einige wichtige Abweichungen zu den sonstigen Regelungen des SGB II.<\/p>\n<p>Betroffen von diesen Sonderregelungen sind die Bewilligungszeitr\u00e4ume, die vom 01.03.2020 bis 30.06.2020 beginnen (kann durch Rechtsverordnung ggf. bis Ende 2020 verl\u00e4ngert werden).<\/p>\n<p>In dieser Zeit wird die Verm\u00f6genspr\u00fcfung praktisch ausgesetzt. Verm\u00f6gen ist seitens des Jobcenter nur zu pr\u00fcfen, wenn das vorhandene Verm\u00f6gen &#8222;erheblich&#8220; ist. Wenn der Antragsteller in dem deutlich vereinfachten Antragsformular ankreuzt, dass er nicht \u00fcber erhebliches Verm\u00f6gen verf\u00fcgt, so wird gesetzlich vermutet, dass dem auch so ist. Es findet dann also keine Pr\u00fcfung des vorhandenen Verm\u00f6gens statt.<\/p>\n<p>In dem offiziellen Antragsformular hei\u00dft es hierzu: &#8222;Erheblich ist sofort f\u00fcr den Lebensunterhalt verwertbares Verm\u00f6gen der Antragstellerin\/des Antragstellers \u00fcber 60.000 Euro sowie \u00fcber 30.000 Euro f\u00fcr jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft. Beispiele: Girokonten, Sparb\u00fccher, Schmuck, Aktien, Lebensversicherungen.&#8220;<\/p>\n<p>Weitere wichtige Neuregelung f\u00fcr diesen \u00dcbergangszeitraum: die Kosten der Unterkunft und Heizung (Miete, Nebenkosten) gelten f\u00fcr die Dauer von sechs Monaten als angemessen. Dies bedeutet, dass die Miete auch dann vom Jobcenter in voller H\u00f6he \u00fcbernommen wird, wenn die Wohnung eigentlich viel zu teuer oder zu gro\u00df ist. Hintergrund ist, dass niemand wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie gezwungen sein soll, seine Wohnung aufzugeben.<\/p>\n<p>Leider gilt dies nicht f\u00fcr &#8222;Altf\u00e4lle&#8220;, also in Situationen, in denen der Leistungsberechtigte vom Jobcenter bereits nur auf die Angemessenheit gek\u00fcrzte Mietkosten erstattet erh\u00e4lt.<\/p>\n<p>Um die Jobcenter und auch die Leistungsberechtigten zu entlasten, ist ferner f\u00fcr in der Zeit vom 31.03.2020 bis vor dem 31.8.2020 endende Bewilligungszeitr\u00e4ume bestimmt worden, dass f\u00fcr deren Weiterbewilligung kein erneuter Antrag erforderlich ist.<\/p>\n<p>Auch zur Vorl\u00e4ufigkeit der bewilligten Leistungen gibt es Sonderregelungen, die an dieser Stelle aber zu weit f\u00fchren w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Vergangenen Donnerstag habe ich zu diesen Neureglungen bereits die erste Online-Fortbildung absolvieren k\u00f6nnen, das ist sehr hilfreich.<\/p>\n<p>Auf meinem Schreibtisch liegen bereits die ersten F\u00e4lle, in denen das Jobcenter leider (noch) nicht die neue Rechtslage anwendet, sondern s\u00e4mtliche Formulare und Nachweise nach dem alten Schema fordert. Damit werden die von der Politik ins Auge gefassten Erleichterungen nicht umgesetzt, was es den Betroffenen unn\u00f6tig schwer macht.<\/p>\n<p>Offenbar ben\u00f6tigt es etwas Zeit, bis sich die neue Rechtslage zu jedem Sachbearbeiter des Jobcenter herumgesprochen hat&#8230;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es ist nur schwer zu begreifen, wie schnell sich viele Dinge seit Beginn der Corona-Pandemie \u00e4ndern und entwickeln, nicht nur in gesundheitlicher Hinsicht. Innerhalb k\u00fcrzester Zeit haben Menschen ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage verloren. 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