{"id":2071,"date":"2019-05-08T20:50:57","date_gmt":"2019-05-08T19:50:57","guid":{"rendered":"http:\/\/www.ra-grotha.de\/?page_id=2071"},"modified":"2024-02-02T12:50:50","modified_gmt":"2024-02-02T11:50:50","slug":"ablauf-eines-sozialrechtlichen-verfahrens","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.ra-grotha.de\/wordpress\/sozialrecht\/ablauf-eines-sozialrechtlichen-verfahrens\/","title":{"rendered":"Ablauf eines sozialrechtlichen Verfahrens"},"content":{"rendered":"\n<figure class=\"wp-block-image aligncenter size-large is-resized\"><a href=\"https:\/\/www.ra-grotha.de\/wp-content\/uploads\/2024\/02\/O2A0520-min-1-scaled.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"683\" src=\"https:\/\/www.ra-grotha.de\/wp-content\/uploads\/2024\/02\/O2A0520-min-1-1024x683.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-3010\" style=\"width:758px;height:auto\" srcset=\"https:\/\/www.ra-grotha.de\/wp-content\/uploads\/2024\/02\/O2A0520-min-1-1024x683.jpg 1024w, https:\/\/www.ra-grotha.de\/wp-content\/uploads\/2024\/02\/O2A0520-min-1-300x200.jpg 300w, https:\/\/www.ra-grotha.de\/wp-content\/uploads\/2024\/02\/O2A0520-min-1-768x512.jpg 768w, https:\/\/www.ra-grotha.de\/wp-content\/uploads\/2024\/02\/O2A0520-min-1-1536x1024.jpg 1536w, https:\/\/www.ra-grotha.de\/wp-content\/uploads\/2024\/02\/O2A0520-min-1-2048x1365.jpg 2048w\" sizes=\"auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px\" \/><\/a><\/figure>\n\n\n\n<p>Das sozialrechtliche Verfahren ist sehr formal und gliedert sich grob in folgende Abschnitte:<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.) Verwaltungsverfahren<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Verfahren beginnt h\u00e4ufig mit Ihrem Antrag auf eine bestimmte Leistung (z.B. Erwerbsminderungsrente, Feststellung des Behindertengrades, Jobcenter-Leistungen etc.).<\/p>\n\n\n\n<p>M\u00f6glich ist jedoch auch, dass die Beh\u00f6rde von sich aus eine f\u00fcr Sie negative Entscheidung durch eine sogenannte schriftliche Anh\u00f6rung vorbereitet (z.B. Einstellung oder R\u00fcckforderung von Leistungen, Herabsenkung des Behindertengrades etc.).<\/p>\n\n\n\n<p>Das Verwaltungsverfahren endet in der Regel durch einen sogenannten Verwaltungsakt, also einen schriftlichen Bescheid der Beh\u00f6rde.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.) Widerspruchsverfahren<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Gegen einen solchen Bescheid steht Ihnen das Rechtsmittel des Widerspruchs zur Verf\u00fcgung, der innerhalb eines Monats eingelegt werden muss.<\/p>\n\n\n\n<p>In diesem Widerspruchsverfahren pr\u00fcft die gleiche Beh\u00f6rde, die den Bescheid erlassen hat, den beanstandeten Bescheid noch einmal. Das Widerspruchsverfahren endet mit einer schriftlichen Widerspruchsentscheidung der Beh\u00f6rde.<\/p>\n\n\n\n<p>Entweder ist der Widerspruch vollst\u00e4ndig erfolgreich, dann erl\u00e4sst die Beh\u00f6rde einen sogenannten Abhilfebescheid und das Verfahren ist beendet. Soweit die Beh\u00f6rde den Widerspruch jedoch als unbegr\u00fcndet zur\u00fcckweist, ergeht ein sogenannter Widerspruchsbescheid.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.) Gerichtliches Verfahren \/ Klageverfahren<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Gegen einen solchen Widerspruchsbescheid kann dann innerhalb eines Monats eine Klage beim \u00f6rtlich zust\u00e4ndigen Sozialgericht eingereicht werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Dieses Klageverfahren l\u00e4uft zun\u00e4chst meist auf schriftlichem Weg ab. In Verfahren mit medizinischem Bezug holt das Gericht h\u00e4ufig Befundberichte bei Ihren behandelnden \u00c4rzten ein, manchmal kommt es zur Einholung von medizinischen Sachverst\u00e4ndigengutachten.<\/p>\n\n\n\n<p>Kl\u00e4rt sich das Verfahren nicht unstreitig (z.B. durch eine Abhilfe der Beh\u00f6rde, eine Klager\u00fccknahme oder einen Vergleich), kommt es schlussendlich zu einer schriftlichen Entscheidung des Gerichts durch ein Urteil, dem in der Regel eine m\u00fcndliche Verhandlung vorausgeht. Eine Entscheidung des Gerichts ohne eine solche m\u00fcndliche Verhandlung ist jedoch auch m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<p>In seltenen F\u00e4llen kann sich das gerichtliche Verfahren \u00fcber zwei oder sogar drei Instanzen (Landes- und Bundessozialgericht) erstrecken. Eine vollst\u00e4ndige Darstellung des gesamten theoretischen Rechtsweges w\u00fcrde den Rahmen dieses kurzen \u00dcberblicks jedoch sprengen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wichtig:<\/strong> Sie allein entscheiden zu jedem Zeitpunkt, welche Rechtsmittel Sie in Anspruch nehmen wollen. Sie k\u00f6nnen eingeleitete Verfahren auch jederzeit beenden, wenn Sie dies w\u00fcnschen. Sie befinden sich also nicht hilflos in den \u201eM\u00fchlen der Justiz\u201c, sondern halten die F\u00e4den des Handelns zu jedem Zeitpunkt in Ihren H\u00e4nden.<\/p>\n\n\n\n<p>Selbstverst\u00e4ndlich berate ich Sie gerne zu den jeweiligen Erfolgsaussichten und zur Sinnhaftigkeit von Rechtsmitteln in Ihrem Einzelfall.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn Sie mich mit Ihrer Vertretung beauftragen, \u201elotse\u201c ich Sie durch die notwendigen Verfahrensschritte und ber\u00fccksichtige dabei s\u00e4mtliche einzuhaltenden Fristen und Vorschriften.<\/p>\n\n\n\n<p>Sie k\u00f6nnen mich ab jedem Zeitpunkt des oben erl\u00e4uterten Verfahrensablaufs beauftragen. In vielen F\u00e4llen ist jedoch eine m\u00f6glichst fr\u00fchzeitige anwaltliche Beratung oder Vertretung sinnvoll, um das Verfahren m\u00f6glichst fr\u00fch in Ihrem Interesse in die richtigen Bahnen zu lenken.<\/p>\n\n\n\n<p>Jeder der Verfahrensschritte l\u00f6st bei einer anwaltlichen Vertretung gesonderte Anwaltskosten aus.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei finanzieller Hilfebed\u00fcrftigkeit ist f\u00fcr das Widerspruchsverfahren die Inanspruchnahme von <a href=\"https:\/\/www.ra-grotha.de\/kosten\/beratungshilfe\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Beratungshilfe<\/a> und im gerichtlichen Verfahren die Beantragung der <a href=\"https:\/\/www.ra-grotha.de\/kosten\/prozesskostenhilfe\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Prozesskostenhilfe<\/a> m\u00f6glich. Bei Bestehen einer <a href=\"https:\/\/www.ra-grotha.de\/kosten\/ubersicht-kosten\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Rechtsschutzversicherung<\/a> kommt es ganz auf Ihren konkreten Versicherungstarif an, welche Verfahrensabschnitte erfasst sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Haben Sie zu den Einzelheiten Fragen ? Sprechen Sie mich gerne an.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das sozialrechtliche Verfahren ist sehr formal und gliedert sich grob in folgende Abschnitte: 1.) Verwaltungsverfahren Das Verfahren beginnt h\u00e4ufig mit Ihrem Antrag auf eine bestimmte Leistung (z.B. Erwerbsminderungsrente, Feststellung des Behindertengrades, Jobcenter-Leistungen etc.). 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