Ein wesentlicher Teil der Arbeitsförderung ist das Arbeitslosengeld. Hier geht es oftmals um folgende Problembereiche:

  • Anspruchsvoraussetzungen, Anspruchsdauer, Anspruchshöhe
  • Sperrzeiten, Ruhenszeiten
  • Begriff der zumutbaren Beschäftigung
  • Mitwirkungspflichten des Leistungsbeziehers
  • Anrechnung von Nebeneinkünften

Ein weiterer Bestandteil der Arbeitsförderung sind die Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung sowie die sonstigen Leistungen der Behörde, wie zum Beispiel:

  • Berufliche Weiterbildung, Teilhabe am Arbeitsleben
  • Berufliche Eingliederung behinderter Menschen
  • Hilfen bei Arbeitssuche, Arbeitsaufnahme und Existenzgründung (Gründungszuschuss u.a.)
  • Leistungen der Arbeitsförderung an den Arbeitgeber

Zuständig ist die Agentur für Arbeit.