Die Bundesregierung plant, mit der Einführung eines sogenannten Bürgergeldes die vom Bundesverfassungsgericht schon 2019 geforderte gesetzliche Neuregelung der sogenannten Sanktionen (Minderung der Jobcenter-Leistungen) durchzuführen. In diesem Zusammenhang sollen die aktuell noch gültigen Sanktions-Regelungen befristet bis zum 31.12.2022 außer Kraft gesetzt
Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung bis 31.12.2022 verlängert
Neues aus dem SGB II-Bereich (Jobcenter-Leistungen): Die Corona-Sonderregelung des § 67 SGB II (vereinfachter Zugang zur Grundsicherung) wird bis 31.12.2022 verlängert. Dies bedeutet unter anderem, dass Jobcenter-Leistungsberechtigte die Kosten für ihre Wohnung vollständig erstattet erhalten, auch wenn diese Kosten über