Eigentlich soll zum 01.01.2023 das neue Bürgergeld die bisherigen Hartz IV-Regelungen ersetzen.

Letzte Woche ging der Gesetzentwurf durch den Bundestag. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen, was jedoch zu scheitern droht.

Am heutigen Montag beschäftigt sich der Bundesrat in einer Sondersitzung mit dem Gesetzentwurf zum geplanten Bürgergeld. Der bisherige Gesetzesentwurf der Regierungskoalition wird jedoch durch die CSU/CDU teils heftig kritisiert. Es kann daher durchaus passieren, dass nach fehlender Zustimmung im Bundesrat der Vermittlungsausschuss eingreifen muss, um einen Kompromiss auszuhandeln.

Ich möchte an dieser Stelle gar keine politische Diskussion beginnen oder die Vorgänge bewerten, sondern Sie nur über den aktuellen Stand informieren.

Fest steht jedenfalls, dass zum 01.01.2023 dringend die Regelbedarfe deutlich erhöht werden müssen, allein schon wegen der allgemeinen Inflation. Sollte eine Einigung im Gesetzgebungsverfahren nicht kurzfristig erfolgen, so droht auch die geplante Regelsatzerhöhung zum Jahreswechsel zu scheitern. Dann wiederum müsste tatsächlich dringend darüber nachgedacht werden, ob im Wege von gerichtlichen Eilverfahren höhere Regelsatzzahlungen der Jobcenter und Sozialämter durchgesetzt werden könnten.

Was mir auch etwas Bedenken bereitet, ist die Kurzfristigkeit der Umsetzung des neuen Bürgergeldes. Ich kann mir kaum vorstellen, wie die Jobcenter derart kurzfristig ein neues Gesetzeswerk anwenden und rein praktisch für die vielen Leistungsberechtigten umsetzen wollen.

Es ist davon auszugehen, dass sich im nächsten Jahr ein hoher Beratungsbedarf für Betroffene in diesem Bereich ergibt.

Neues im Gesetzgebungsverfahren des Bürgergeldes