Heute kam mit der elektronischen Gerichtspost noch ein Pflegegutachten herein. In dem Klageverfahren geht es um die Frage des richtigen Pflegegrades und somit um die Höhe der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung in Form des Pflegegeldes.

Das vom Gericht in Auftrag gegebene Gutachten ist ganz hervorragend.

Es ist ausführlich und beleuchtet jeden Aspekt der Pflegebedürftigkeit genau. Als Ergebnis steht ein deutlich höherer Pflegebedarf, als zuvor vom Medizinischen Dienst (MDK) angenommen.

Das passiert häufiger. Die MDK-Gutachten bei Antragstellung und auch in einem Widerspruchsverfahren sind häufig mangelhaft und zu oberflächlich. Derzeit werden diese “Begutachtungen” wegen der Corona-Lage sogar regelmäßig nur telefonisch durchgeführt.

Die Erfolgsquote in Klageverfahren wegen der Einstufung in einen Pflegegrad ist daher tatsächlich nicht ganz klein.

MDK-Gutachten zum Pflegegrad häufig mangelhaft