Vor einigen Tagen hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das sogenannte Sozialschutzpaket II als weitere Maßnahme hinsichtlich der Auswirkungen der Corona-Pandemie beschlossen.
 
Insbesondere wird die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes für diejenigen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld zwischen dem 01.05.2020 und dem 31.12.2020 enden würde, einmalig um drei Monate verlängert. Dies soll automatisch geschehen, ohne dass ein erneuter Antrag oder eine Vorsprache bei der Agentur für Arbeit notwendig ist.
Sozialschutzpaket II beschlossen: Verlängerung des Arbeitslosengeldes

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