Akteneinsicht in einer Schwerbehinderten-Sache…wie kommt das Amt auf den festgestellten Behindertengrad ?

Mandant ist aus einem von einem Krieg gebeutelten Land geflüchtet, nach schwerster Verfolgung und furchtbaren Erlebnissen, die man sich nicht im Entferntesten vorstellen möchte.

Folge: vielfältige schwere seelische Störungen, schwere Depressionen, Panikstörung, posttraumatische Belastungsstörung usw.

Wie ich durch die Akteneinsicht feststellen konnte, werden diese seelischen Störungen derzeit mit einem Einzelgrad der Behinderung von 20 bewertet, also als „leichte“ seelische Störungen.

Wo ist der „verständnislos mit dem Kopf schütteln“-Emoji hin, wenn man ihn sucht ??

Fragwürdige Einstufung des Behindertengrades